Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 258

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Strukturprobleme sind von der Frau Ministerin angesprochen worden. Es gibt den ÖSG. Da gibt es genug ... (Abg. Lackner: Eine Überschrift!) – Nein, das ist keine Überschrift, das wird jetzt alles der Reihe nach installiert, und das ist einfach Realität. Es findet in den Ländern jetzt hoffentlich überall statt; bei uns in Tirol schon. Ge­sundheitskonferenzen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lackner: Zumindest in Tirol!)

Zur Verunsicherung der Bevölkerung möchte ich nur Folgendes sagen: Wenn ich mir anhöre, was von der SPÖ-Fraktion an Verunsicherungen allein hier herinnen ständig geäußert wird, und wenn das Gleiche draußen beim Bürger und bei der Bürgerin auch gemacht wird, dann wundert es mich nicht, dass die Leute verunsichert werden. Wenn sie dann aber etwas brauchen, merken sie, dass es möglich ist, es zu bekommen, zu den gleichen Bedingungen wie bisher, dass sich also da nichts verschlechtert hat.

Was die gewerblichen und die medizinischen Masseure betrifft, gibt es da einfach einen Widerspruch: Man verlangt eine längere Übergangsfrist, die dann auch einge­räumt wird, indem diese Übergangsfrist einfach verlängert wird. In dem Zeitraum können dann viele Dinge stattfinden. (Abg. Mag. Lapp: Aber keine Problemlösung!) – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

22.54


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.54.46

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Am 19. Oktober des Vorjahres ist hier das Zahnärztegesetz beschlossen worden, und heute, vier Monate später, gibt es die erste Novelle dazu. Das deshalb, weil ursprünglich die richtige und sinnvolle Unterscheidung zwischen Zahnärzten und Fachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde durch eine gemeinsame, einheitliche Bezeichnung ersetzt wurde.

Sie haben seinerzeit alle Argumente der Opposition und der Berufsgruppe mit dem Argument vom Tisch gewischt, dass das europäische Recht dies nicht zulässt. Aus diesem und anderen Gründen haben wir seinerzeit dem Gesetz auch nicht zugestimmt.

Bereits acht Tage nach dem Beschluss hier im österreichischen Parlament hat der Europäische Gerichtshof jedoch bestätigt, dass eine unterscheidende Bezeichnung nicht dem Gemeinschaftsrecht widerspricht, und daher fordern die Berufsgruppen zu Recht die volle Umsetzung des EuGH-Urteils, und wir wollen sie dabei natürlich unterstützen.

Es ist aber schon unseriös, meine Damen und Herren, dass Sie immer wieder ver­suchen, der Europäischen Union das in die Schuhe zu schieben, was Sie national verbocken. Genau eine solche Politik macht Europa oft zu Unrecht unbeliebt. Gerade Sie, meine Kolleginnen und Kollegen der ÖVP, die Sie sich immer als die Europapartei präsentieren wollen, sollten sich diese Praxis sehr wohl überlegen.

Eine Frage noch zum Schluss: Warum fällt es Ihnen eigentlich so schwer, gerade bei Gesundheitsreformen und in Gesundheitsdebatten die Opposition und vor allem auch die Betroffenen mit einzubinden? Ich denke, es wäre gut für die österreichische Gesundheitspolitik und auch gut für Sie, weil Sie dann wahrscheinlich weniger oft auf die Nase fallen würden. Sie sollten sich ernsthaft überlegen, ob es nicht gescheit wäre, doch gemeinsam Gesetze im Sinne der österreichischen Patientinnen und Patienten zu machen. Sie sollten darüber nachdenken! (Beifall bei der SPÖ.)

22.57

 


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