Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 270

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Zu § 36 Abs. 1

Durch das Einzelhandelssystem mit Gebietsschutz kann eine flächendeckende Nahversorgung mit Tabakwaren gewährleistet werden. Durch den Gebietsschutz wird eine, auch gesundheitspolitisch unerwünschte, ausufernde Anzahl von Tabak ver­kaufenden Geschäften verhindert. Im Gegenzug muss aber sichergestellt werden, dass in den vorhandenen Tabaktrafiken dem Konsument alle wichtigen Sorten zur Verfü­gung stehen.

§ 36 Abs. 1 soll einerseits die Pflicht des Trafikanten zur Nahversorgung präzisieren, andererseits unterbinden, dass Dritte durch das Anbieten oder Gewähren von geldwerten Vorteilen die Sortimentsgestaltung durch den Trafikanten unzulässig beeinflussen.

Zu § 36 Abs. 8

In Entsprechung dieser Grundsätze ist gemäß § 36 Abs. 8 auch für die Schacht­belegung in Automaten ausschließlich auf die Abdeckung der Bedürfnisse der Konsu­menten Bedacht zu nehmen. Da die Bedeutung des Automatenverkaufs besonders außerhalb der Öffnungszeiten der Tabaktrafiken groß ist, ist eine ausgewogene Bestückung der Tabakwarenautomaten mit den gängigsten Sorten Voraussetzung für die Erfüllung des Nahversorgungsauftrages. Die Annahme von Geld oder geldwerten Vorteilen als Gegenleistung für die Präsentation bestimmter Tabakwaren in vom Trafikanten betriebenen Automaten ist ebenfalls verboten.

Zu § 36 Abs. 10

§ 36 Abs. 10 präzisiert entsprechend § 8 Abs. 5 das für Tabaktrafikanten bestehende Verbot, Vorteile von Großhändlern und Dritten und zwar auch im Zusammenhang mit der Werbung anzunehmen.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Herr Abgeordneter Neudeck. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


23.28.35

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Meine Damen und Herren! Mit diesem Abänderungsantrag zeigen die Regierungsparteien – in diesem Fall auch mit Unter­stützung der Grünen –, dass sie ihre Verantwortung für die Gesundheit der Bevöl­kerung ernst nehmen. Der Preis ist sicher eine Einstiegsgrenze, die man sichern kann.

Für die SPÖ, die diesem Antrag nicht zustimmt, dürfte – so wie bei vielen Ent­scheidungen in den letzten Tagen – irgendein Wahlkampfstratege festgestellt haben, dass es weniger Trafikanten als Raucher gibt. Und daher geht man mit diesem Antrag nicht mit, weil es vielleicht für den Raucher wesentlich günstiger ist, wenn er billigere Zigaretten bekommt.

Zusätzlich wird in diesem Antrag auch noch geregelt, dass Rabatte oder sonstige Begünstigungen, die eine Marktverschärfung gebracht hätten, auch von dritter Seite nicht gegeben werden können. Somit ist das auch eine Sicherung für die kleinen Trafikanten, dass sie im Wettbewerb bestehen können. Ich bin einmal grundsätzlich gegen Monopole, aber wenn es sie gibt, dann sollen auch alle mit gleichem Maß gemessen werden, damit die Sicherung der kleinen Trafikanten gewährleistet ist.

Wenn die SPÖ sagt, man sollte die Spanne und die Steuern erhöhen, dann ist das wieder ein Schrei nach Steuererhöhung. Das dürfte sich bei Ihnen in letzter Zeit schon wie ein roter Faden durch Ihre Wünsche ziehen. Interessant ist nur, dass von Seiten


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