Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 58

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Innenministerium die Auffassung: Wenn einer Rosen schickt, dann kann man ihn doch nicht ein Jahr einsperren!

Wenn so etwas aus dem Mund oder aus dem APA-Ticker oder aus der Schreib­maschine oder aus dem Computer des Innenressorts kommt, dann frage ich mich, wie potentielle Stalkingopfer in Österreich Vertrauen in die Exekutive werden entwickeln können, nämlich dahin gehend, dass die Exekutive dann einschreitet, um sie zu schützen, bevor sie krank und fix und fertig sind. – Das ist es, was uns daran nicht gefällt! (Beifall bei den Grünen.)

Genau der Punkt ist es, dass es keine Möglichkeit beziehungsweise Verpflichtung für sofortiges Einschreiten der Polizei gibt, die dazu führen würden, dass es den nötigen Schutz gibt und dass die strafrechtlichen Bestimmungen auch wirken. (Abg. Scheibner: Stimmt ja nicht!) Das ist der Punkt!

Wenn dieses Verfahren so ist, dass man zuerst einmal eine Anzeige machen, zur Polizei gehen und das dort irgendwie erläutern, lang und breit erzählen muss und dann eine einstweilige Verfügung erwirken muss – man muss einmal den Richter bezie­hungsweise die Richterin überzeugen, dass das ein für die Gesundheit und das Wohlbefinden schädliches Verhalten ist –, dann wird das nicht zielführend sein. (Abg. Scheibner: Haben Sie das Gesetz auch gelesen?) Erst irgendwann einmal, wenn das alles ohnehin schon ein unglaublich langer Prozess ist, wo man ohnehin schon fast fix und fertig ist, kann vielleicht die Polizei zum Schutz der Opfer einschreiten.

Das ist nicht Anti-Stalking-Gesetzgebung und wirkungsvoller Schutz der Opfer vor Stal­king, wie wir ihn uns vorstellen! Deshalb, Frau Ministerin, lehnen wir die StGB-Bestimmungen ab, weil die entsprechende Umsetzung im Sicherheitspolizeigesetz, das dann nämlich die wirklich effiziente und unmittelbare Hilfe verspricht ...

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Entschuldigen Sie, Frau Rednerin. – Darf ich die Leute an den Fernsehkameras daran erinnern, nicht in die Unterlagen der Abgeordneten hinein zu filmen.

Am Wort ist die Rednerin.

 


Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. – Damit bin ich auch schon am Schluss meiner Ausführungen.

Die Kolleginnen und Kollegen haben jetzt vielleicht verstanden, dass es einen Unter­schied gibt zwischen sozusagen Wahljahragitation, die da lautet: Wir haben ein Anti-Stalking-Gesetz beschlossen!, und dem konkreten Schutzbedürfnis der einzelnen Opfer, die ja jetzt womöglich glauben, geschützt zu sein.

Ich kann es zahlenmäßig nicht genau sagen, aber 90 Prozent der Fälle sind sicher mit Stalking im unmittelbaren, also engeren familiären oder ehemals familiären Umfeld konfrontiert. Der häufigste Fall von Stalking geschieht innerhalb von Partnern bezie­hungsweise Expartnern, also von Menschen, die einander kennen oder gekannt haben, die eine nahe Beziehung zueinander hatten, wie in jenem Fall, der von Frau Riener geschildert wurde. Genau das erst späte Einschreiten der Polizei und der leider so langatmige und langwierige Prozess der Opfer, um sich von staatlichen Stellen tatsächlich Schutz zu holen, sind die Gründe dafür, warum wir mit diesem Anti-Stalking-Gesetz, das wir als unzureichend ablehnen, eben nicht zufrieden sind. (Beifall bei den Grünen.)

Ein letztes Wort noch, meine Damen und Herren, zu den Umweltstrafbestimmungen. Ja, jeder Staat hat die Möglichkeit, Konventionen, Richtlinien dann sozusagen ins nationale Recht zu implementieren, wie halt der Spielraum ist, den die Konvention zulässt. Österreich hat mit diesen neuen Bestimmungen im Strafgesetzbuch in einigen


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