Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 80

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Als letzten Punkt möchte ich hier noch ansprechen die Frage eines entsprechenden Registers; ein Punkt, der mir sehr wichtig erscheint. Es muss erwähnt werden, dass in dieser Regierungsvorlage für eine Registrierung von verbindlichen Patientenverfügun­gen nicht vorgesorgt ist. Was nützt mir, sehr geehrte Damen und Herren, die beste verbindliche Patientenverfügung, wenn sie nicht aufgefunden werden kann? Dafür ist im Gesetzentwurf keine Vorsorge getroffen worden.

Auch wenn im Ausschuss dafür plädiert wurde, entweder einen entsprechenden Vermerk auf der e-card zu machen oder ein eigenes Register anzulegen, so muss doch gesagt werden, dass diese Gesetzesvorlage derlei Dinge noch nicht vorsieht, und wir wissen sehr wohl, dass, wenn heute dieses Gesetz beschlossen wird, es einen Monat nach dessen Kundmachung schon in Geltung sein wird.

Dass die Frage der Registrierung noch nicht gelöst ist, stellt unserer Auffassung nach einen der größten Schwachpunkte dieses Gesetzentwurfes dar. Daher können wir ihm leider nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste kommt Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.00.05

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister Gastinger! Frau Minister Rauch-Kallat! Ich bin seit elf Jahren Justizausschuss-Vorsitzende, und ich muss sagen: Es hat mich noch nie ein Gesetz dermaßen emotionell belastet wie die Patientenverfügung. Es war für mich erschreckend, wie leichtfertig in der Diskussion über das Leben anderer entschieden worden ist. Es war für mich erschreckend, aus dem Mund eines Notars zu hören, er hätte einen Klienten, dessen Vater schon seit Wochen an die Decke starrt, und wozu hält man den noch am Leben, da müsste doch endlich die Patientenverfügung her.

Erschreckend für mich war auch, im Hearing aus dem Mund eines Universitäts­profes­sors zu hören, der Gesetzgeber solle doch gleich einen Katalog von Behandlungs­methoden fixieren, auf die automatisch verzichtet wird. – Hohes Haus! So einen Unsinn lehnt die ÖVP strikt ab! (Beifall bei der ÖVP.) Jeder Mann und jede Frau hat das Recht auf Behandlung, und niemand – wirklich niemand! – darf sich als Richter über lebenswertes oder nicht lebenswertes Leben aufspielen!

Ich möchte als Gesetzgeber beziehungsweise hier im Parlament keinen Beitrag zu einer Gesellschaft leisten, welche den Alten und Kranken suggeriert, dass sie auf eine Behandlung verzichten sollen. Es soll keine Entwicklung geschaffen werden, die Druck auf ältere Menschen ausübt, etwa nach dem Motto, sie würden zur Last fallen oder zu viel kosten. Daher ist es der falsche Zugang, allen ganz leicht eine Patientenverfügung zu ermöglichen und möglichst allen schon von vornherein eine Patientenverfügung einzureden. Wir als Gesetzgeber haben die Aufgabe, dies zu verhindern. Ich wollte auch kein Gesetz haben, wonach Erben und sonstige Begünstigte, Nutznießer – das können auch Heimleitungen sein – über Leben und Tod entscheiden, wonach Koma-Patienten „entsorgt“ werden können, damit Erben an ihr Geld kommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! All das galt es, bei diesem Gesetz zu verhin­dern. Daher haben wir den Zugang nicht leichtfertig gestaltet, sondern sehr wohl mit sorgsamer Überlegung auch formalistisch ausgeprägt. (Beifall bei der ÖVP.) Der Gesetzgeber hat die Menschenwürde bis zuletzt zu schützen und eine Entsor­gungsgesellschaft, in der leichtfertig Verfügungen zu unterschreiben sind, damit man Kosten spart, möglichst zu verhindern.

 


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