Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 106

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am Leben zu erhalten, dann soll die Natur ihren Lauf nehmen und dann soll ich auch in Würde sterben können.

Erwähnen möchte ich auch, dass es Frau Kollegin Partik-Pablé zu verdanken ist, dass dieses Recht jetzt auch für den gesunden Menschen gilt. Der Erstansatz war ja der, dass man erst dann eine Patientenverfügung errichten kann, wenn man schon am Beginn einer Krankheit steht, deren Ende vorhersagbar ist. – Jetzt aber ist es mit dieser Patientenverfügung möglich, sich auch in jungen Jahren Gedanken zu machen über den Moment, der für uns alle einmal kommen wird, und zwar den Moment unseres Ablebens.

Meiner Ansicht nach ist es schon bedauerlich, wenn das Hauptargument einer Ablehnung diese 100 oder 200 € sind. (Abg. Mag. Wurm: Registrierung!) Was die Registrierung betrifft, wurden ja schon diverse Vorschläge gemacht. Jedenfalls aus meiner Sicht: Ich halte diesen Ansatz, die E-Card damit zu verbinden, für sehr positiv, denn dadurch wird es möglich sein, sehr bald zu wissen, dass eine Patientenverfügung vorliegt.

Wie ja bereits Vorredner ausgeführt haben: In Notfällen, dann, wenn es um die Intensivmedizin geht, wird natürlich nicht nachgefragt, sondern nur dann, wenn sich eine Krankheit sozusagen länger hinzieht.

Abschließend: Ich meine, es ist das individuelle Recht jedes Menschen, auch sein Ableben selbst zu bestimmen. Diese Patientenverfügung ist ein Schritt in diese Richtung, aber auch – das ist uns vom BZÖ ganz wichtig – unter der klaren Ansage, dass wir nie für eine aktive Sterbehilfe eintreten werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.32

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1381 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen.

Die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungs­antrag betreffend § 5, § 6, § 7 Abs. 1 sowie § 10 Abs. 1, jeweils samt Überschrift, eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über die restlichen Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Abgeordneten, die dem ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

 


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