Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 107

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies ist mit Mehrheit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1381 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 175.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Möglichkeit der Errichtung von Patientenverfügungen bei den Bezirksgerichten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

13.33.51 7. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1334 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Übernahmegesetz, das Handelsgesetzbuch, das Börse­gesetz, das Umwandlungsgesetz und das Spaltungsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern erlassen wird (Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 – ÜbRÄG 2006) (1382 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Der erste Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Ich erteile ihm das Wort.

 


13.34.21

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Übernahmerechts-Änderungsgesetz steht zur Dis­kussion, und Sie alle kennen wahrscheinlich die Entwicklung in der Angelegenheit Böhler-Uddeholm, die ja an sich Auslöser für diese Diskussion war.

Wir von der SPÖ haben uns bemüht, auch noch nach der letzten Sitzung des Justiz­ausschusses dazu eine Expertenrunde zusammenzustellen, Sie alle einzuladen, um zu einem Gesetzesbeschluss zu kommen, der zumindest den europarechtlichen Normen entspricht, denn es geht ja dabei um eine EU-Richtlinie, die es umzusetzen gilt. Leider Gottes sind wir jedoch mit diesem unserem Vorschlag gescheitert, und ich muss dazu sagen: Selten habe ich noch erlebt, mit welcher Nachhaltigkeit Argumente seitens der Regierungsparteien schlicht und einfach ignoriert wurden. Sie wollten diese einfach nicht wahrhaben und haben daher auch eine Diskussion darüber verhindert.

Ich darf dazu auch sagen, dass es relativ wenig Gesetzentwürfe gibt, bei denen es eine solch einhellige Ablehnung durch gerade im Justizbereich relevante Grup­pie­rungen gegeben hat: Ablehnung durch den Obersten Gerichtshof und ebenso seitens der Rechtsanwaltskammer, die davon spricht, dass bei einem solchen Übernahme­recht eigentlich das Ziel auf den Kopf gestellt wird.

Worum geht es hier eigentlich? Der Herr Bundeskanzler spricht ja immer wieder von dem entwickelten Kapitalmarkt und davon, wie sehr Österreich hier im Vordergrund stehen soll und wie sehr wir uns bemühen, in Europa eine Vorreiterrolle zu spielen,


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