Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 112

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überstimmt wird. Und im Übrigen sind die Kleinaktionäre besser gestellt, weil sie nämlich bei der Übernahme mehr bekommen, weil ja der Paketabschlag wegfällt. Das haben Sie leider Gottes zu erwähnen verabsäumt, weil Sie die Dinge wieder einmal nur einseitig darstellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir würden wirklich jeden, der hier sitzt, und auch die Zuseher, die nicht im Justizausschuss waren, überfordern, wenn wir detailliert über diese Gesetze, die wir hier jetzt besprechen, reden würden. Deshalb möchte ich nur zu einigen Punkten Stellung nehmen, und zwar – es ist schon angeschnitten worden –: Wir haben diese Regierungsvorlage heute zur Beschluss­fassung vorliegen, weil Reformen zum Übernahmegesetz 1999 durchzuführen waren, weil dort Probleme aufgetreten sind, die ganz einfach repariert gehören. Es werden beispielsweise unbestimmte Gesetzesbegriffe determiniert, und der maßgebliche Kontrollbegriff wird durch die Einführung eines Schwellenwertes stärker objektiviert.

Zweitens müssen wir eine EU-Richtlinie umsetzen, die uns vorschreibt, dass wir einen Richtwert festsetzen müssen. (Abg. Mag. Johann Maier: Aber nicht diesen Richtwert!) Das stimmt, ja; Sie brauchen gar nicht so mit dem Finger auf mich zu zeigen. Ich sage ja nicht, diesen Richtwert, aber wir müssen einen Richtwert festsetzen. Und das haben wir jetzt in Befolgung dieser EU-Richtlinie auch getan. Dass Sie mit diesem Richtwert nicht einverstanden sind, das steht auf einem anderen Blatt. Aber, wie gesagt: Eine EU-Richtlinie war umzusetzen.

Drittens – das ist auch schon erwähnt worden – kommen wir einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zuvor, wo bereits zu erahnen ist, was der Verfassungs­gerichtshof zu bemängeln haben wird. Und das hat nun einmal überhaupt nichts mit einer Anlassgesetzgebung zu tun, sondern aus diesen drei wichtigen Gründen hat es eben diesen Änderungsbedarf gegeben.

Eines – oder ein paar Dinge – möchte ich noch erwähnen, und zwar: Richtig und auch wichtig ist, dass der typisch österreichische Kernaktionär geschützt wird. – Dies zum Ersten.

Zweitens: Die Kommission wird mehr verrechtlicht. Das ist auch gut so, denn man weiß auf Grund des Gesetzes jetzt schon, woran man ist. Bisher sind ja die Eingriffs­möglichkeiten der Kommission vom Verfassungsgerichtshof als zu diffus bezeichnet worden, und das wird jetzt ebenfalls geändert.

Die Kommission sagt auch, wann ein beherrschender Einfluss vorhanden ist. – Das sind lauter Dinge, die wichtig sind, die zur Sicherheit der Aktionäre führen.

Oder: Es kann die Kommission auch das Ruhen des Stimmrechtes bestimmen, wenn zum Beispiel das Pflichtanbot nicht veröffentlicht wird, und ähnliche Dinge.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sollten nicht immer wieder davon reden, dass es eine Anlassgesetzgebung gibt, nämlich dass ohne Grund Gesetze verändert werden, sondern nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir mehr Rechtssicherheit haben wollten, und das wird mit der Beschlussfassung über diese Regierungsvorlage heute verwirklicht. Eigentlich finde ich, dass Sie zustimmen sollten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.53


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemel­det hat sich Frau Bundesminister Mag. Gastinger. – Bitte.

 


13.53.55

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Meine Vorredner haben es


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