Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 225

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Vorreiterposition beanspruchen darf – dann steht selbstverständlich einem weiteren Ausbau für Forschungseinrichtungen auch in den Geisteswissenschaften nichts mehr im Weg. Auf das hoffe ich, auf das setze ich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.58


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


19.58.43

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde heute schon sehr viel von Eliten gesprochen: Spitzen, Exzellenzen oder wie man sie auch immer bezeichnen mag. Damit sich solche aber auch bilden können, nämlich solche, die sich über Leistung definieren und nicht über das Geldbörsel der Eltern, brauchen wir bestmögliche Startbedingungen für alle. Und genau diese werden den jungen Menschen in unserem Land immer mehr genommen.

Besonders erschüttert, meine sehr geehrten Damen und Herren, bin ich von der Situation am Pädagogischen Institut Graz. 1 771 Studierenden stehen sechs Profes­sorInnen gegenüber, was einen Betreuungsschlüssel von eins zu 295 ergibt. Im Sommersemester fand eine Selektion statt, die mit Leistung wirklich nichts mehr zu tun hat. Von 339 StudienanfängerInnen finden nur 60 einen Seminarplatz im zweiten Semester, da die restlichen 70 Plätze von Studierenden besetzt sind, die sich bereits auf den Wartelisten befinden. Und zu diesen 339 StudienanfängerInnen kommen noch rund 170 Studierende aus höheren Semestern, die dieses Seminar ebenfalls benö­tigen.

Wer da nicht einen Notenschnitt von unter 2,5 aufweisen kann, hat sowieso keine Chance und schenkt der Uni von vornherein 700 € an Studiengebühr. Der Rest braucht viel Glück, um einen Seminarplatz zu ergattern. Wem das Glück nicht hold ist, der verliert gleich ein ganzes Jahr, weil die erforderlichen Seminare nicht jedes, sondern nur jedes zweite Semester angeboten werden.

Die Zustände an der Uni Graz sind nur beispielhaft für viele Institute, wie etwa auch für das Institut für Zahnmedizin in Wien. Ihre bisherigen Antworten, Frau Ministerin, haben sich darin erschöpft, dass die Universitäten und Fakultäten genug Geld haben, aber es eben nicht richtig verteilen. Das ist schon sehr praktisch, diese Universitätsautonomie, auf die man leicht jede Verantwortung abschieben kann. Diejenigen, die den Spieß­rutenlauf der Lehrveranstaltungen bewältigt haben, stehen dann vor der Hürde, dass pro Jahr nur rund 120 Diplomarbeiten betreut werden können. Wieder heißt es: ab auf die teure Wartebank!

Den jungen Menschen kostet das viel Zeit und Geld. Sie müssen ja nicht nur die Studiengebühren bezahlen, sondern sie verlieren darüber hinaus noch den Anspruch auf Stipendien und Familienbeihilfe. Eine entsprechende Anregung auf Erlassung einer Verordnung zur Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe wurde von Ihrem Ministerium mit einer haarsträubenden Begründung abgelehnt. Grundsätzlich sei nämlich davon auszugehen, dass die Studien nach den neuen Studienvorschriften so organisiert werden, dass die Studienzeiten im Wesentlichen eingehalten werden. Es gäbe aber auf Antrag von Studierenden Lösungen im Einzelfall durch Bescheid. Eine generelle Verlängerung sei aber aus grundsätzlichen Überlegungen nicht zweckmäßig.

Nun, das glaube ich schon aus Ihrer Sicht, Frau Ministerin, wenn Sie mir noch kurz Ihre Aufmerksamkeit schenken wollen, weil Sie es nicht eingestehen wollen, dass es an


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