Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für
den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist in
dritter Lesung ebenfalls mehrheitlich angenommen. (Beifall bei
Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung, dem Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology – Austria samt Anhang in 1344 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (1327 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (27. KFG-Novelle) (1368 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (1328 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Straßentunnel-Sicherheitsgesetz
erlassen und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird
(1378 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon. – Bitte.
20.18
Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auf der Tagesordnung stehen umfangreiche Verkehrspakete. Auslöser und Inhalt der 27. KFG-Novelle ist unter anderem die Winterreifenpflicht für LKWs. Im Winter gab es immer wieder Probleme mit LKWs, die auf Autobahnen stehen geblieben sind. Mit dieser Novelle wird nun eine Winterreifenpflicht gesetzlich verordnet. Die Winterreifenpflicht gilt vom 15. November bis 15. März für Lkws und Sattelfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3 500 Kilogramm.
Als Winterreifen gelten die mit „M+S“ gekennzeichneten Reifen mit entsprechender Profiltiefe. Aus meiner Sicht besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Mitnahmepflicht für Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder, die wir heute