Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 231

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gesetzlich regeln, damit die Lkws für winterliche Fahrverhältnisse gut ausgerüstet sind.

Ein meines Erachtens entscheidender Punkt ist, dass diese Regelung auch für aus­ländische Fahrzeuge gilt. Erinnern wir uns: Im November sind in Kärnten, als es eine Woche heftigen Schneefall gab, vor allem slowenische LKWs hängen geblieben. Diese Winterreifenpflicht gilt nun auch für ausländische LKWs. (Abg. Neudeck: Ich bin für Helmpflicht auf der Regierungsbank!)

Es wurde immer wieder darüber debattiert, und es ist interessant: In Slowenien gibt es auch eine Winterreifenpflicht, aber die Slowenen haben das sehr eigenartig geregelt, es gibt dort zwar eine Winterreifenpflicht, man kann aber auch mit Sommerreifen und Schneeketten fahren. – Diese „gute“ slowenische Lösung mag der Grund dafür gewesen sein, dass die LKWs dann bei uns hängen geblieben sind.

Geschätzte Damen und Herren! Ich würde mir wünschen, dass wir jetzt auch über eine Winterreifenpflicht für PKWs reden. Es gibt immer wieder sehr deutliche Indizien dafür, dass auch eine Winterreifenpflicht für PKWs notwendig wäre. 95 Prozent der Auto­fahrer fahren ohnehin mit Winterreifen. Persönlich würde ich mir wünschen, dass man sich im Ministerium mit dieser Thematik der Winterreifenpflicht für PKWs einmal genauer befasst und die Angelegenheit detaillierter untersucht.

In diesem Sinne werden wir diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.21


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Eder. – Bitte.

 


20.21.38

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich den Ausführungen meines Vorredners in weiten Bereichen anschließen, darf allerdings festhalten, dass wir heute den 29. März schreiben, und wer die Wetternachrichten gehört hat, hat erfahren, dass von gestern auf heute in der Nacht noch einmal 10 Zentimeter Schnee gefallen sind.

Wir haben bereits im Ausschuss begründet, dass wir eigentlich nicht für eine solch enge Terminsetzung, nämlich zwischen 15. November und 15. März, eintreten, weil wir der Auffassung sind, dass es Wintereinbrüche auch außerhalb dieses Zeitraums geben kann. Und wenn es Wintereinbrüche gibt, dann entsteht natürlich das Problem, dass LKWs sehr rasch quer stehen. Daher sind wir der Auffassung, dass LKWs grund­sätzlich zusätzlich zur übrigen Ausrüstung ständig Ketten bei sich haben müssen, was bei den Tonnagen und Gewichten von LKWs kein Problem ist.

Wir bringen daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eder, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie (1327 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (27. KFG-Novelle) (1368 d.B.).

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

 


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