Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 242

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Eben wegen verheerender Unfälle in den letzten Jahren ist es auch zur Einsetzung einer entsprechenden Kommission wie auch zur Bestellung eines Tunnelbeauftragten gekommen, deren Erfahrungen nunmehr auch in diese Richtlinie eingebaut wurden.

Wir finden es auch positiv, dass die Aufgaben der Tunnelmanager und der Einsatz der Videoüberwachung nunmehr im Detail geregelt werden.

Diese Regelungen und Maßnahmen, wie die Verringerung der Abstände für Notruf­nischen oder Fluchtwege auch bei bereits geplanten Projekten oder eine zweite Tunnelröhre bei mehr als 10 000 Fahrzeugen pro Fahrstreifen, werden zweifellos zu hohen Kosten führen. Laut Ministerium sind das für Errichtung und Sanierung 1,1 Milliarden € und für das Personal etwa 375 000 € pro Jahr.

Herr Abgeordneter Regler, wenn Sie einen Vergleich mit der BAWAG anstellen (Abg. Mag. Regler: Ich habe immer geglaubt, dass das viel Geld ist: 1,1 Milliarden €!), dann darf ich einen anderen Vergleich ziehen, nämlich: Genau dieser Betrag ist von den Arbeitern zu den Konzernen umverteilt worden! Stichwort: KöSt. (Abg. Mag. Molterer: Wie viel ist es bei der Bank Burgenland?) – Alles saniert, Herr Kollege! (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)

Jedenfalls handelt es sich um Kosten, die wir aus Überlegungen hinsichtlich Sicherheit oder Beschäftigung für gerechtfertigt halten.

Ich darf abschließend noch auf zwei aus meiner Sicht wichtige Punkte hinweisen.

Zum einen: die Kostentragung. – Da der LKW-Verkehr im Vergleich zum PKW-Verkehr ein wesentlich höheres Risikopotential in sich birgt – als Beweis dafür die Meldung in den gestrigen Nachrichten über 200 Tote allein bei Unfällen mit LKWs oder die LKW-Unfälle im Mont-Blanc-Tunnel oder im Tauerntunnel, die den Grund für diese euro­päische Richtlinie lieferten –, ist es nur logisch, dass die Kostentragung insbesondere auf den Sondermautstrecken durch den Schwerverkehr zu erfolgen hat.

Zum anderen: die Verschwendung. – Auf Grund der hohen Kosten ist jede Form der Misswirtschaft bei den Servicegesellschaften der ASFINAG abzustellen. Der Rech­nungshof hat sich klar dazu geäußert und berichtet, welch teure Missstände es da gibt. Wir sind der Meinung, Herr Staatssekretär, dass kein Euro bei der Sicherheit fehlen darf. Daher fordern wir Sie auf, diese teuren Missstände rasch abzustellen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.53


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Mag. Kukacka. – Bitte.

 


20.53.25

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Herr Präsident! Hohes Haus! Zuerst möchte ich mich für die weitgehend einhellige Zustimmung zu diesen Verkehrssicherheitsgesetzen herzlich bedanken. Was die Winterreifenpflicht bei LKWs betrifft, können wir davon ausgehen, dass die Zahl der Unfälle mit anschließender Verkehrsbehinderung doch deutlich zurückgehen wird.

Ich möchte aber auch das aufgreifen, was Kollege Marizzi gesagt hat, der darauf hingewiesen hat – was richtig ist –, dass auf Autobahnen bei Schneematsch und bei Winterglätte mehr ausländische LKWs in Verkehrsunfälle verwickelt sind als öster­reichische, nämlich fast dreimal so viele. Wir werden das sicher zum Anlass nehmen, in den Wintermonaten die entsprechenden Kontrollen an den Grenzen zu verschärfen und darauf zu achten, dass wirklich nur LKWs mit entsprechenden Winterreifen auf Österreichs Straßen unterwegs sind.

 


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