Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 268

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Seilbahnen sind, wir wissen, wie sicher sie sein sollen. Es wurde aus den bisherigen Unglücken gelernt. Es wurde jetzt noch gerichtlich einiges unternommen.

Die Basis für ordentliche Untersuchungen sind immer solide Unterlagen, und solide Unterlagen kann das Arbeitsinspektorat bieten. Deshalb sind wir Grüne selbst­verständ­lich für diesen Vorschlag. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Mitterlehner: Bravo!)

22.18


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steier. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


22.18.22

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Änderungen im Bereich des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes sind, wie meine Vorredner betont haben, unbestritten. Wir haben uns darauf schon im Ausschuss im Wesentlichen geeinigt. Hiebei handelt es sich um Anpassungen an das Seilbahn­gesetz 2003, um Anpassungen an die Neustrukturierung der ÖBB und um Anpassun­gen an die neuen schifffahrtsrechtlichen Regelungen.

Positiv zu erwähnen ist die Meldepflicht für Arbeitsunfälle für jene Verkehrsbediens­teten, für die keine gesetzliche Meldepflicht über die Träger der Unfallversicherung besteht. Damit wurde auf den Umstand reagiert, dass es bisher für den Bereich der Beamten der Wiener Linien keine gesetzlichen Meldepflichten für Arbeitsunfälle über die Träger der Unfallversicherung gab.

Die Verkehrs-Arbeitsinspektion ist für die Bereiche Eisenbahn, Post, Schiffe und Flug­zeuge, also für mehr als 136 000 Beschäftigte zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören im Wesentlichen die Kontrolle der Verkehrsbetriebe hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen.

Wenn man sich jetzt vor Augen führt, dass in der Reduktion des Bearbeitungs­aufwandes, was wir alle befürworten, der absolut positive Effekt dieser Vorlage liegt, lässt sich auch ermessen, dass nunmehr den ArbeitsinspektorInnen dadurch mehr Zeit für ihre Kernaufgaben verbleibt. Diese Aufgaben liegen in der Weiterentwicklung der ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften, der rascheren Behandlung von Projekten, Inspektionen und Kontrollen sowie der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Meine geschätzten Damen und Herren! Daher darf ich auch die Zustimmung der Sozialdemokraten zu dieser Vorlage kundtun. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.20


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Reheis. Auch er wünscht, 2 Minuten zu sprechen. – Bitte.

 


22.20.23

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wenn man die Liste der Seilbahnunglücke in der Vergangenheit anschaut, dann ist fest­zu­stellen, dass es sehr, sehr wichtig ist, dass gerade von Seiten des Verkehrs-Arbeits­inspektorates wesentliche Maßnahmen gesetzt werden, um die Sicherheit der Fahrgäste zu garantieren, vor allem auch, was das Personal, das bei den Seilbahn­gesellschaften angestellt ist, betrifft. So kann in Zukunft einiges vermieden werden. Vielleicht können derartige Unglücke durch eine entsprechend schlagkräftige Arbeits­inspektion hintangehalten werden.

Mit der Änderung des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes wird unter anderem auch auf den Umstand reagiert, dass für bestimmte Bereiche bisher keine gesetzliche Meldepflicht für Arbeitsunfälle im Wege der Träger der Unfallversicherung bestanden


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