Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 298

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Namen der Bezieher überhöhter Einkommen zu veröffentlichen, die man ohnehin sogar in den Zeitungen nachlesen kann. Konkrete Fälle müssen transparent und nachvollziehbar sein, sodass auch die Bürgerinnen und Bürger genau erfahren, was mit ihren Steuergeldern passiert. (Abg. Scheibner: Das hätten wir beim ÖGB auch gern gewusst!)

Der Rechnungshof weist darauf hin, dass sich die Eigentümerstruktur von einigen der überprüften Einrichtungen verändert hat und diese Einrichtungen dadurch nicht länger der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: ÖGB statt ÖBB, das ist der Slogan!)

So entziehen Sie sich der öffentlichen Kontrolle! In der Praxis sieht das so aus: Die formal ausgegliederten Unternehmen werden mit regierungsnahen Managern nach­besetzt oder bestückt, die horrende Gehälter kassieren und sich dafür nicht einmal mehr öffentlich verantworten müssen. Hier wird einmal mehr deutlich, dass der Kurs dieser Regierung, möglichst viel und möglichst rasch auszugliedern, keineswegs zu mehr Sparsamkeit im öffentlichen Haushalt beigetragen hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Heute kann ich nicht klatschen, Frau Kollegin, heute aus­nahmsweise nicht!)

0.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


0.06.53

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich weiß, die Zeit ist stark vorgeschritten, aber da es im Rahmen der Debatte doch ein paar entsprechende Beiträge gegeben hat, glaube ich, dass es wichtig ist, dass man kurz darauf eingeht, insbesondere auf die Ausführungen des Abgeordneten Kaipel, der den Rechnungshof ersucht hat, die Bezüge auch namentlich offen zu legen.

Ich möchte darauf hinweisen: Der Rechnungshof hat die Verpflichtung, insgesamt drei Einkommensberichte vorzulegen. Einer davon ist der Bericht gemäß § 8 Abs. 1 bis 3 des Bezügebegrenzungsgesetzes, in dem die namentliche Offenlegung der Bezüge von Personen, die Bezüge von öffentlichen Rechtsträgern erhalten, erfolgen sollte.

Ein diesbezüglicher Bericht ist trotz des Umstandes, dass diese Bestimmung eine Verfassungsbestimmung ist, noch nicht erfolgt. Er konnte nicht erfolgen, weil der Verfassungsgerichtshof festgehalten hat, dass eine namentliche Offenlegung weder angemessen noch vor dem Ziel, die öffentlichen Kassen im Rahmen zu halten, notwendig ist. Aus diesem Grund waren wir nicht in der Lage, das zu tun. Es hat sich in diesem Fall, was Artikel 121 Abs. 4 B-VG betrifft, sogar die Frage gestellt, ob wir diesen Bericht, so wie er jetzt vorliegt, in dieser Form überhaupt erstatten können. Wir haben das abgeklärt, und die datenschutzrechtlichen Überlegungen sind – ich muss das daher nicht näher ausführen – in diesem Bericht beinhaltet. Ich ersuche Sie daher, diese Ausführungen auch zu lesen!

Es steht jedenfalls fest, dass wir auf Grund der derzeitigen Verfassungslage und der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes keine weiter gehende Offenlegung der Bezüge vornehmen können. Es wird also bei Ihnen liegen, meine sehr geehrten Damen und Herren – eine diesbezügliche Diskussion ist auch schon im Konvent geführt worden –, dass im Zuge der künftigen Verfassungsreform allenfalls eine Lösung gesucht wird, die Ihnen entgegenkommt! Darüber hinaus holen wir laut der Verfassungslage Datenauskünfte ein und prüfen diese auf Plausibilität, was der


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