Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 144. Sitzung / Seite 6

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Niederlande – das Urteil ist aber in Österreich gesprochen worden. Das führt dazu, dass unter Umständen österreichische Urteile unterlaufen oder konterkariert werden oder dass wir auf der anderen Seite überdimensionale Strafen zu vollziehen haben.

Ich habe schon das Beispiel England erwähnt. Dort sind die Strafen sehr hoch, aber der Vollzug ist sehr locker. In England wird jemand zu 20 Jahren verurteilt – der Straf­vollzug ist ja darauf abgestellt, ihn schon nach wenigen Jahren freizulassen. Nach un­serem Strafvollzugssystem müsste dieser in England Verurteilte 20 Jahre lang sitzen. Das wäre also von der Dimension her ganz einfach nicht gerechtfertigt.

Frau Minister! Ich würde wirklich darauf drängen, dass man da eine Anpassung vor­nimmt, das heißt eine Überprüfung, wie die Strafvollzugssysteme ausschauen und wie sich die Verurteilungen auswirken. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wie gesagt, im Strafrecht, glaube ich, kommen wir im nationalen Recht wirklich gut vor­an und brauchen da nicht die Europäische Gemeinschaft und auch kein einheitliches System. Im Zivilrecht sieht es anders aus. Dort gibt es sehr viele Bereiche, die sinnvol­lerweise durch EU-einheitliches Recht geregelt werden – das geschieht ja auch stän­dig! Wir passen ununterbrochen an; wir machen das wirklich hervorragend und pünkt­lich, alle EU-Richtlinien werden bei uns vollzogen. Wir haben zum Beispiel die Be­stimmungen zur Geldwäsche, die Haftung juristischer Personen und so weiter, all das haben wir hier vollzogen.

Ein wichtiger Bereich – das möchte ich Ihnen auch noch mit auf den Weg nach Brüssel geben, Frau Minister; Sie sind zwar nicht primär für das Asylrecht zuständig, aber Sie sitzen ja in der Kommission des Justiz- und Innenressorts, und da haben Sie ein ge­wichtiges Wort mitzureden –: Wir brauchen ein EU-einheitliches Asylrecht. Das ist dringend notwendig (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP), denn es geht darum, dass die Asylwerber gerechter aufgeteilt werden, dass die Kosten gerechter aufgeteilt werden. Gerade Österreich hat ja eine sehr, sehr große Last zu tragen, weil wir im Verhältnis zu anderen europäischen Ländern sehr viele Asylwerber haben.

Wir müssen auch eine Lösung für jene finden, die im Namen des Asylrechtes kommen, aber hier kriminelle Tätigkeiten entwickeln. Niemand – kein Österreicher! – sieht ein, dass wir Asylwerber, die kriminell geworden sind, wie beispielsweise Drogendealer, nicht abschieben können. Die EU muss Regelungen finden, dass wir auch gegen jene vorgehen können, die Asylmissbrauch betreiben.

Es hat zum Beispiel seinerzeit SPD-Minister Schily vorgeschlagen, Auffangzentren außerhalb der EU einzurichten – in Afrika, in Russland – und Asylverfahren außerhalb der EU abzuwickeln. Das ist sinnvoll: nicht in die EU einreisen lassen, sondern bereits außerhalb der EU die Probleme lösen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Frau Ministerin Gastinger, wir wissen, wie schwierig die Beratungen in der EU sind, weil es divergierende Interessen gibt – die Skandinavier haben beispielsweise über­haupt kein Verständnis dafür, dass Österreich durch Asylwerber, durch Einwanderer enorm belastet ist –, wir wünschen Ihnen daher für diese Verhandlungen sehr viel Kraft und Durchsetzungsvermögen und hoffen, dass Sie das, was wir Ihnen heute mit auf den Weg geben, auch durchsetzen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.11


Präsident Dr. Andreas Khol: Zur Abgabe einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin für Justiz Mag. Gastinger zu Wort gemeldet. Ihre Redezeit ist


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