Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 46

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Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft geändert wird (ÖIAG-Gesetz 2000), eine Frist bis 19. Mai 2006 zu setzen.

Eine Debatte wurde nicht verlangt. Der gegenständliche Antrag wird daher geschäfts­ordnungsgemäß nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung – also am Ende der Tagesordnung – zur Abstimmung gebracht werden.

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Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Mag. Molterer und Scheibner beantragt haben, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Einspruch des Bundes­rates vom 21. April 2006 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Übernahmegesetz, das Handelsgesetz­buch, das Börsegesetz, das Umwandlungsgesetz und das Spaltungsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern erlassen wird (Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006), eine Frist bis 19. Mai 2006 zu setzen.

Da auch hier keine Debatte verlangt wurde, wird der gegenständliche Antrag gemäß unserer Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 8 und 9, 10 und 11 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

Wir gehen in die nunmehr beschlossene Tagesordnung ein.

Zum Tagesordnungspunkt 1 liegt ein Verlangen von fünf Abgeordneten gemäß § 81 Abs. 1 GOG vor, über die Erklärung der Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik sogleich eine Debatte durchzuführen.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestal­tung und Dauer der Debatte zur gesamten Tagesordnung erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ inklusive der Debatte über die Erklärung der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten gemäß § 19 Abs. 2 vereinbart, woraus sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 158 Minuten, freiheitlicher Parlamentsklub 108 Minuten, Grüne 117 Minuten.

Weiters wurde folgende Redezeitvereinbarung für die Erklärung und Debatte der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten für die Zeit von zirka 11.15 Uhr bis 12.30 Uhr getroffen: zunächst Einleitung des Präsidenten des Nationalrates mit 5 Minuten, weiters Erklärung der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten mit 15 Minuten und schließlich je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 15 Minuten.

Über diese Redeordnung entscheidet das Hohe Haus.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

 


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