Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 57

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an den immer noch aktuellen Bürgerkriegsherd in Europa, in einem Mitgliedstaat, nämlich an Russland und jene Teile, wo Dinge passieren, die sich niemand von uns vorstellen kann, wenn er nicht selbst dort gewesen ist. Flüchtlingslager in Inguschetien, in Nordossetien, wo Menschen aus Tschetschenien Schutz vor Verfolgung suchen – alles innerhalb Russlands, innerhalb des eigenen Landes!

Damit beschäftigt sich in Europa nur der Europarat, damit beschäftigt sich natürlich nicht die Europäische Union – die Europäische Union hat 25 Mitgliedstaaten und der Europarat 46 Mitgliedstaaten. Nur ein Land Europas ist nicht Mitglied des Euro­parates – exklusive des Vatikans, der eine Sonderstellung hat –, und dieses eine Land ist Weißrussland. Sie alle wissen sicher genau, warum Weißrussland nicht Mitglied des Europarates ist: Weil Weißrussland eine Diktatur und kein demokratisches System hat.

Ich möchte Ihnen allen noch auf den Weg mitgeben, was es praktisch heißt, in der praktischen Auswirkung vor allem der letzten 15 Jahre, dass die europäischen Länder Mitglieder des Europarates geworden sind: Eine Bedingung und Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Europarat ist die Abschaffung der Todesstrafe beziehungsweise die Aussetzung der Todesstrafe bei Aufnahme und dann die endgültige Abschaffung.

Wir hätten in Europa Länder, in denen es die Todesstrafe gibt, wären sie nicht Mitglied­staaten des Europarates. Denn ohne Sistierung, Aussetzung, oder Abschaffung gibt es keine Aufnahme. Das, meine Damen und Herren, unterscheidet Europa von anderen Kontinenten: Der Konsens und die Ächtung der Todesstrafe auf dem gesamten Kontinent! Und darauf bin ich als österreichische Parlamentarierin, vor allem aber als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung stolz.

Darum bitte ich die Frau Ministerin, die Arbeit des Europarates zu unterstützen, nicht nur verbal, sondern auch dort, wo es dem Europarat an Ressourcen mangelt. Der Zugang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das heißt der Zugang zum Recht für Menschen, die es dort suchen, ist in Wirklichkeit völlig blockiert, weil die Verfahren so lange dauern, weil es, wenn man dort Recht sucht, dort um Recht bittet, immer bis ins nächste Jahrzehnt dauert. Das deshalb, weil Effizienzsteigerung daran scheitert, dass dort eine Struktur herrscht, die nicht die nötigen Mittel aufbringt. Warum muss es im Europäischen Gerichtshof nur einen Richter pro Staat geben? Es könnte auch ein System geben, das kostenintensiver ist.

Ich bitte Sie, Frau Ministerin, das im Auge zu haben, sodass es nicht beim Schönreden bleibt, sondern auch konkrete Handlungen gesetzt werden, denn das schützt Minder­heiten, weniger privilegierte Gruppen, an den Rand gedrängte Gruppen am aller­meisten. Und in diesem Zusammenhang hat Österreich als Land, das reich ist, in dem es sehr vielen Menschen noch sehr gut geht, sehr große Verantwortung – und wir repräsentieren diese Verantwortung.

Alles Gute zum 50. Geburtstag des Beitritts zum Europarat. (Allgemeiner Beifall.)

11.52


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

 


11.52.34

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren, die Sie uns heute als Gäste oder Besucher Ihr Augenmerk schenken – danke schön!

Hohes Haus! Das vergangene Jahrhundert hat in Europa zwei Bilder hinterlassen: der erste Teil schlimme Kriegszustände, der zweite Teil ein Aufbauprozess, der herzeigbar ist. Aber gerade der erste Teil war es, der verantwortungsbewusste Persönlichkeiten


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