Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 66

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Mitgliedstaaten, der Länder und Gemeinden eine wesentliche Grundlage für die Akzeptanz dieses europäischen Integrationsprozesses.

In allen Ländern Europas ist das nationale Parlament das politische Zentrum auf nationaler Ebene. Mit einer immer stärkeren Verflechtung europäischer und nationaler Politik kommen damit auch den nationalen Parlamenten neue Aufgaben bezüglich der Rechtsetzung auf europäischer Ebene zu. Den nationalen Parlamenten stehen hier grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen: Einerseits können sie über ihre nationalen Regierungen mitwirken, andererseits durch die direkte Prüfung der Rechtsetzungs­initiativen der EU-Institutionen. Mit dieser direkten Prüfung von Rechtsetzungs­initiativen der EU-Kommission durch die nationalen Parlamente – in Österreich durch den EU-Hauptausschuss oder den EU-Unterausschuss - soll die Qualität des euro­päischen Rechtsetzungsprozesses verbessert werden.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, mit dem österreichischen Parlament bei der Wahrnehmung seiner internationalen Aufgaben und Kontakte im Rahmen der parla­mentarischen Versammlung des Europarates, der Europäischen Union sowie der parlamentarischen Dimension anderer europäischer oder internationaler Institutionen weiterhin aktiv zusammenzuarbeiten.

Insbesondere wird die Bundesregierung ersucht, das österreichische Parlament bei seinen Bemühungen, den nationalen Parlamenten auf EU-Ebene eine verstärkte Mitwirkung im Rechtsetzungsprozess zu ermöglichen, zu unterstützen. Dabei soll auf der Grundlage des geltenden EU-Rechts die Europäische Kommission ersucht werden, ihre Rechtsetzungsvorschläge nicht nur den europäischen Institutionen, sondern zeit­gleich auch den nationalen Parlamenten zuzuleiten. Falls eine repräsentative Anzahl von nationalen Parlamenten begründete Zweifel an der Vereinbarkeit der Recht­setzungsvorschläge mit dem Subsidiaritätsprinzip oder mit dem Proportionalitätsprinzip vorbringt, soll die Kommission diese entsprechend berücksichtigen bzw. ihren Vor­schlag einer neuerlichen Prüfung unterziehen. In diesem Zusammenhang werden die nationalen Parlamente ihre Zusammenarbeit sowohl bei der Subsidiaritätsprüfung als auch bei der Proportionalitätsprüfung im Rahmen der Konferenz der Europa­ausschüsse (COSAC) weiter ausbauen.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.20.48

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Ehrengäste! Meine Damen und Herren! 50 Jahre Mitgliedschaft beim Europarat sind eine gute Gelegenheit, hier über den Europarat zu sprechen. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn wir das öfter tun könnten und wenn wir Sie hier öfter über unsere Arbeit im Europarat informieren könnten.

Was sind die Schlagzeilen, die man findet, wenn man eine Beschreibung über den Euro­parat sucht? – Da heißt es: Der Europarat ist ein einzigartiges Forum, erfüllt die Funktion eines demokratischen Gewissens, ist Garant eines Gesellschaftsmodells, das


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