Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 65

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als Ganzes der Europäischen Konvention der Menschenrechte beitritt, weil ich das sowohl parallel zu einem EU-Grundrechtskatalog als auch unabhängig davon für längst überfällig und für absolut unverzichtbar halte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Mag. Hakl vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht damit auch mit in Verhandlung.

Der Entschließungsantrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Dr. h.c. Peter Schieder, Herbert Scheibner, Dr. Werner Fasslabend, Dr. Caspar Einem, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die parlamentarische Mitwirkung in Angelegen­heiten der europäischen Integration

eingebracht im Zuge der Debatte zur Erklärung der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten am 26. April 2006

Vor nunmehr 50 Jahren – am 16. April 1956 – ist Österreich als 15. Mitglied dem Europarat beigetreten. Mit diesem Schritt begann der erfolgreiche Weg der Integration Österreichs in die neuen Strukturen Europas. Von Anbeginn hat sich Österreich mit aller Kraft für die wesentlichen Ziele des Europarates – dem Schutz der Menschen­rechte und der Demokratie sowie die Förderung der gemeinsamen europäischen Identität – eingesetzt. Österreich stellte bisher drei Generalsekretäre: Lujo Toncic-Sorinj (1969-1974), Franz Karasek (1979-1984) und Walter Schwimmer (1999-2004). Zweimal stellte das österreichische Parlament den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates: Karl Czernetz (1975-1978) und Peter Schieder (2002-2005). Mit diesen europäischen politischen Persönlichkeiten, mit den vielen als Mit­glieder der österreichischen Delegation aus allen Fraktionen des Hauses in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aktiven österreichischen Abgeord­neten, mit den österreichischen Vertretern in der Konferenz der Gemeinden und Regionen und mit den vielen österreichischen Experten, Funktionären und Beamten des Europarates hat Österreich viel zum Erfolg dieser Organisation beigetragen. Heute zählt der Europarat 46 europäische Länder und deckt damit bis auf die letzte verbliebene Diktatur Weißrussland den gesamten Kontinent ab.

Die Sicherung des Friedens in Freiheit und die Schaffung von Wohlstand für alle Bürger Europas waren auch die Motive für die Gründung der Europäischen Gemein­schaft für Kohle und Stahl, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und schließlich der Europäischen Union. Österreich ist seit 1995 Mitglied der Europäischen Union und nimmt damit über den Europarat hinaus an allen weiteren Formen der europäischen Integration teil.

Die europäische Integration hat den Bürgerinnen und Bürgern Europas Friede, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand gebracht. Dennoch hat die rasche Vertiefung und Erweiterung der Europäischen Union bei vielen Europäern auch Skepsis und Un­sicherheit hervorgerufen. Der europäische Integrationsprozess kann nur dann erfolg­reich sein, wenn er von den Bürgerinnen und Bürgern getragen wird. Dafür ist entscheidend, dass die Kompetenzen der Union für die europäischen Bürgerinnen und Bürger mittelbar oder unmittelbar verbindliche Rechtsakte zu setzen, allgemein anerkannt sind. Somit ist eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten der Union, der


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