Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 64

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In diesem Sinne ersuche ich darum, den Europarat auch als wichtigen Mahner dafür zu sehen, dass der Kampf um Demokratie auch in unseren eigenen Ländern, auch mit unser aller Stimmen an den Wahlurnen weiterhin zu führen ist.

Der Europarat selbst hat mit seiner Parlamentarischen Versammlung eine große Besonderheit, nämlich eine enge Zusammenarbeit aller Abgeordneten der einzelnen nationalen Parlamente.

Das unterscheidet dieses Parlament ganz erheblich vom EU-Parlament, und zwar in einer zum Teil sehr wohltuenden Weise, die den Erfahrungsaustausch fördert, weshalb ich dafür plädiere, dass man sich auch im Hinblick auf eine bessere Zusammenarbeit zwischen Europaparlament und Europarat einen Weg überlegt, wie auch Abgeordnete zum Europäischen Parlament Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung werden können. Nicht zusätzlich, aber zum Beispiel als Teil ihrer eigenen nationalen Dele­gationen.

Im Weiteren möchte ich einen Entschließungsantrag einbringen, der auch darauf abzielt, eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen nationalen Parlamenten und der Europäischen Union und dem Europarat herbeizuführen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Dr. h.c. Peter Schieder, Herbert Scheibner, Dr. Werner Fasslabend, Dr. Caspar Einem, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die parlamentarische Mitwirkung in Angelegen­heiten der europäischen Integration

eingebracht im Zuge der Debatte zur Erklärung der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten am 26. April 2006

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, mit dem österreichischen Parlament bei der Wahr­nehmung seiner internationalen Aufgaben und Kontakte im Rahmen der parlamen­tarischen Versammlung des Europarates, der Europäischen Union sowie der parlamentarischen Dimension anderer europäischer oder internationaler Institutionen weiterhin aktiv zusammenzuarbeiten.

Insbesondere wird die Bundesregierung ersucht, das österreichische Parlament bei seinen Bemühungen, den nationalen Parlamenten auf EU-Ebene eine verstärkte Mitwirkung im Rechtsetzungsprozess zu ermöglichen, zu unterstützen. Dabei soll auf der Grundlage des geltenden EU-Rechts die Europäische Kommission ersucht werden, ihre Rechtsetzungsvorschläge nicht nur den europäischen Institutionen, sondern zeit­gleich auch den nationalen Parlamenten zuzuleiten. Falls eine repräsentative Anzahl von nationalen Parlamenten begründete Zweifel an der Vereinbarkeit der Rechtset­zungsvorschläge mit dem Subsidiaritätsprinzip oder mit dem Proportionalitätsprinzip vorbringt, soll die Kommission diese entsprechend berücksichtigen bzw. ihren Vor­schlag einer neuerlichen Prüfung unterziehen. In diesem Zusammenhang werden die nationalen Parlamente ihre Zusammenarbeit sowohl bei der Subsidiaritätsprüfung als auch bei der Proportionalitätsprüfung im Rahmen der Konferenz der Europa­aus­schüsse (COSAC) weiter ausbauen.“

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Abschließend appelliere ich daran, dass wir, insbesondere solange es noch keine Europäische Verfassung gibt, gemeinsam daran arbeiten, dass die Europäische Union


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