Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 68

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Werkzeug dafür. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

12.26

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann zu Wort. – Bitte.

 


12.26.18

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätzte Gäste auf der Galerie! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein 50-Jahr-Jubiläum ist sicherlich ein richtiger und guter Zeitpunkt, um Rückschau zu halten, aber auch Perspektiven aufzuzeigen. Wir Österreicher sind seit 50 Jahren Mitglied des Europarates. Im Jahr 1949 wurde dieser Europarat als völkerrechtliche Organisation gegründet.

Der Europarat ist – wie wir wissen – nicht die EU. Alle Mitgliedsländer der Euro­päischen Union sind Mitglied des Europarates, aber es gibt noch weitere, insgesamt sind es 46 Länder, von Albanien über die Türkei bis Russland. Der Europarat ist bezogen auf die Mitgliedsländer geographisch umfassender als die Europäische Union.

Ziel des Europarates ist es, den Abschluss völkerrechtlicher Verträge vorzubereiten und entsprechend zu unterstützen, der Schutz der Menschenrechte, der Demokratie, der Freiheit, des Pluralismus und der Rechtsstaatlichkeit. Es gibt – das wurde schon betont – eine, wie ich meine, sehr wichtige Errungenschaft, das ist die Europäische Menschenrechtskonvention, eine der rund 200 Konventionen des Europarates, und ein wesentliches „Kind“, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Geschätzte Damen und Herren, in Österreich steht die Europäische Menschenrechts­konvention im Verfassungsrang und ist somit ein entscheidender Pfeiler, ein Grund­pfeiler des österreichischen Rechtssystems. Die Arbeit des Gerichtshofes, die Menschenrechtskonvention hat – das kann man sagen – auch positiven Einfluss auf die österreichische Gesetzgebung ausgeübt.

Österreich wie auch andere Mitgliedsländer lassen die Individualbeschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu. Das ist die einzige internationale Instanz, bei der es möglich ist, dass sich Bürger mit ihrer Beschwerde direkt an sie wenden und bei Verdacht auf Grundrechtsverletzungen Klage einbringen. Es ist ein Wunsch, die zeitliche Abfolge derartiger Beschwerden, also die Verfahrensdauer zu verkürzen. Das würde auch einer positiven Weiterentwicklung sehr gut tun. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Geschätzte Damen und Herren, wie wir wissen, gibt es eine große Skepsis der Bürger gegenüber der Europäischen Union, gegenüber Europa. Wir kennen das Ergebnis der Referenden in den Niederlanden und in Frankreich betreffend die Europäische Verfas­sung. Gründe für Skepsis sind die hohe Arbeitslosigkeit, fehlende Bürgernähe. Weiters gibt es Erfordernisse, nämlich das Erfordernis, Reformen der Strukturen in Europa im Sinne von mehr Demokratie, von mehr Bürgernähe vorzunehmen. Das ist, wie ich meine, ein Gebot der Stunde.

Europas Verantwortung ist es, künftig eine zentrale politische Rolle in der Weltgemein­schaft einzunehmen. Das Ziel ist es, Europa als globaler, sicherheitspolitischer, wettbewerbsstarker und wissensbasierter Akteur zu etablieren.

Der Europarat ist der Ursprung vieler wesentlicher europäischer Institutionen, ein Boll­werk gegen Unfreiheit, ein, wie ich meine, unentbehrlicher Bestandteil der euro­päischen Wertegemeinschaft, und ist wichtig für den Aufbau, aber auch den Ausbau der Demokratie in manchen Ländern.

 


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