Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 98

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Da es bisher keine gültige Definition von Schwerarbeit gegeben hat, wurden in Anlehnung an das Nachtschwerarbeitsgesetz von der sozialpartnerschaftlich besetzten ExpertInnenrunde Tätigkeiten definiert, die Schwerarbeit begründen.

Zusätzlich wurden Erkenntnisse der Arbeitsmedizin und der Berufskunde beim Definitionsprozess mit berücksichtigt. Die Schwerarbeitspensionsregelung gilt nun einheitlich für alle Berufsgruppen. Dieser Zugang wird international bereits als rich­tungs­weisend anerkannt.

Die Zugangsvoraussetzungen für die Schwerarbeiterpension sind: innerhalb der 240 Monate vor der Ruhestandsversetzung müssen 120 Monate Schwerarbeit geleistet werden; 45 Versicherungsjahre im ASVG ab dem 15. Lebensjahr; im Beamtenrecht 42 Jahre ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit ab dem 18. Lebensjahr. (Abg. Marizzi: Hören Sie auf zu lesen, sondern reden Sie!) Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen erfolgt eine Ruhestandsversetzung mit Vollendung des 60. Lebensjahres.

Es greift dann, meine Damen und Herren, ein erheblich reduzierter Abschlags­prozent­satz von 1,8 Prozent pro Jahr im Vergleich zu 4,2 Prozent Abschlag in der normalen Regelung. (Abg. Parnigoni: Beenden Sie endlich Ihre Vorlesung!) Als Schwerarbeits­monat gilt ein Monat dann, wenn zumindest in der Dauer von 15 Kalendertagen eine oder mehrere belastende Tätigkeiten ausgeübt werden. Mit dieser Regelung konnte vor allem auch für die Exekutivbeamten ein wichtiger Meilenstein erreicht werden.

Abschließend möchte ich aber noch erwähnen, dass uns allen klar ist, dass diese Regelung im positiven Sinn weiterentwickelt werden kann. Deshalb wurde auch eine Expertenkommission, die die Schwerarbeitspensionsregelung regelmäßig evaluiert, eingerichtet. (Abg. Dr. Bauer: Nehmen Sie eine Nachhilfestunde bei Dr. Pendl!)

Die Erkenntnisse dieser Kommission sowie Erkenntnisse aus der Praxis werden Grundlagen für allfällige weitere Entwicklungen sein. Alles in allem: eine hervorragende Regelung, der wir gerne zustimmen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten der Freiheitlichen.)

14.13


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

 


14.13.09

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Bundes­ministerin! Ich denke, Sie haben es bei dieser Regelung nicht leicht gehabt. Zwei Jahre hat es gedauert, bis diese Schwerarbeiterregelung heute auf den Tisch gelegt werden konnte. Sie haben sich bemüht; Sie haben mit vielen Menschen gesprochen; Sie haben versucht, eine Lösung zu finden. Das Ergebnis ist jedoch – jedenfalls aus unserer Sicht – nicht akzeptabel.

Sie haben es aber nicht leicht gehabt, vor allem auf Grund der Voraussetzung, die, wie es sich jetzt in der Diskussion gezeigt hat, offensichtlich folgendermaßen aussieht: Der Herr Bundeskanzler dürfte irgendwann zu Ihnen gesagt haben: Mach eine Schwer­arbeiterregelung, aber sie darf nichts kosten! – Daraus hat sich natürlich die schwere Geburt ergeben, die wir jetzt miterleben. Das heißt, alles dreht sich in Wirklichkeit ums Geld und um die Kosten.

Der Kollege Tancsits hat im Ausschuss gesagt: Wir wollen eine praktikable Lösung! – Erinnere dich: eine praktikable Lösung! Was ist für die ÖVP praktikabel? Was ist für die bunte Hilfspartei der ÖVP praktikabel? – Eine Lösung, die möglichst wenige Schwer­arbeiter in die Situation bringt, unter diese Lösung zu fallen, und daher dem Auftrag gerecht wird, nämlich nichts zu kosten.

 


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