Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 101

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Schwerarbeiterregelung. Frau Bundesministerin, das ist ja wirklich eine Schande! (Bundesministerin Haubner: Wie kommen Sie darauf?) Na, weil man es nachrechnen kann. (Bundesministerin Haubner: Haben Sie das selbst ausgerechnet?) Nein, ich habe es nicht selbst ausgerechnet, sondern ausrechnen lassen. Außerdem, Frau Bun­desministerin, ich habe Ihnen vor drei Monaten einen Brief geschrieben, den haben Sie bis heute noch nicht beantwortet. Das sei auch dazu gesagt. (Abg. Eder: Das berührt sie nicht!)

Meine Damen und Herren! Man muss 45 Versicherungsjahre haben, man muss 60 Jahre alt sein, in den letzten 20 Jahren zehn Jahre Schwerarbeit geleistet haben, dann kann man mit 9 Prozent Abschlag in die Pension gehen. Wenn das ein Hurra-Gesetz sein soll, dann verstehe ich schon die Nervosität mit allen Nebengeräuschen und Nebenproblemen, dann verstehe ich, dass Frau Ridi Steibl über die Skandale redet! In Wirklichkeit ist das Gesetz ein Skandal, weil es ein „Reparaturgesetz“ ist, das keine Reparatur bringt.

Wissen Sie, was wir wollen, Frau Bundesminister? – Wir wollen, dass die Menschen nicht von der Arbeitslosigkeit – von 400 000 Arbeitslosen reden wir derzeit in Öster­reich – in die Pension gehen, wir wollen, dass Schwerarbeiterregelung für Männer und für Frauen als Selbstverständlichkeit gilt, meine sehr geehrten Damen und Herren, und wir wollen, dass die Menschen nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen. (Abg. Freund: Und wer zahlt das?) Sie werden es sich beim Verbund schon richten. (Beifall bei der SPÖ.)

14.23


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Winkler. – Bitte.

 


14.23.25

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Trotz Kritik stellt dieses Gesetz für mich dennoch einen wichtigen sozialpolitischen Meilenstein dar, da dadurch erstmals eine Schwerarbeitspension ermöglicht wird.

Dazu darf ich auch Folgendes sagen: Wenn man arbeitet, dann kann man auch Fehler machen, aber wenn man nichts tut, dann schadet man anderen! Wenn Sie glauben, dass es nur 500 Leute betrifft, dann sage ich Ihnen: Es trifft jetzt wenigstens 500 Leute zu ihrem Vorteil, und das darf man nicht vergessen! (Abg. Riepl: Das ist kein Meilenstein, das ist ein Mühlstein!) Abgesehen davon sind es viel mehr. Es sind viel mehr.

Ich darf kurz auf das Gesetz eingehen und feststellen, dass die Schwerarbeitspension es ermöglicht, dass auf die besondere gesundheitliche Belastung der Arbeitnehmer in den letzten 20 Jahren vor dem Pensionsstichtag abgestellt wird, und nach dieser neuen Regelung können Personen, die in den letzten 20 Jahren vor der Pension mindestens zehn Jahre Schwerarbeit geleistet haben, ab Vollendung des 60. Lebens­jahres mit einem Abschlag von 1,8 Prozent im Gegensatz zu sonst 4,2 Prozent in Pension gehen. Ich darf auch feststellen, dass Schwerarbeiter damit einen wesentlich geringeren Abschlag als Nichtschwerarbeiter haben.

Hinweisen möchte ich auch auf die Tatsache, dass das Anfallsalter für die Schwer­arbeitspension bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres gegeben ist, und das bringt eben viele Vorteile: Die Ermittlung der Schwerarbeitszeiten und des Anfallalters wird erleichtert, die Berechnung der Ab­schläge wird vereinfacht, und der Zugang zu den einschlägigen Leistungen für Schwerarbeiter wird verbessert. Um dies zu ermöglichen, haben Versicherte das


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