Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 102

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Recht, die Schwerarbeitszeiten auf Antrag bereits drei Jahre vor Erreichen des frühest­möglichen Anfallsalters feststellen zu lassen.

Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich darf auch eindeutig feststellen, dass diese nun vorliegende Schwerarbeitspension eine wichtige Basis für diesen Bereich darstellt. Auf dieser legislativen Grundlage wird sich auch die Schwerarbeits­pension in den nächsten Jahren weiterentwickeln beziehungsweise können auch weite­re wichtige gesetzliche Bestimmungen für Schwerarbeiter umgesetzt werden.

Für einen Meilenstein halte ich dieses Gesetz wie auch die Schwerarbeitsverordnung schon deshalb, weil erstmals die besondere Belastung in den Sozial- und Pflege­diensten neben jener, wie jetzt auch schon festgestellt wurde, in der Land- und Forstwirtschaft – ich darf das als Präsident der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft besonders betonen –, wo vor allem auch viele Frauen beschäftigt sind, nun als Schwerarbeit definiert wurde. Da die Schwerarbeitsverordnung als Schwer­arbeit auch die berufsbedingte Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf, wie zum Beispiel in der Hospiz- oder Palliativmedizin, zählt, werden künftig vor allem auch Frauen, die in Krankenhäusern und Pflegeheimen arbeiten, erstmals in den Genuss einer Schwerarbeitspension kom­men. Damit wird auch ein weiterer wichtiger Schritt zur Anerkennung der großen, verdienstvollen Arbeit der Frauen gesetzt.

Hohes Haus! Abschließend und grundsätzlich möchte ich betonen, dass es mit der Schwerarbeitsverordnung gelungen ist, bei unterschiedlichen Arbeitsbedingungen unter Bezugnahme auf den Kalorienverbrauch individuell auch auf die differierenden Belastungen einer Tätigkeit Rücksicht zu nehmen. Damit wurde erstmals ein Berech­nungsmodell geschaffen, das besonders schwere Arbeiten qualifiziert und quantifiziert und somit die Basis für die Anerkennung der Schwerarbeitspension bildet. (Beifall bei der ÖVP.)

14.27


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. (Abg. Dr. Ferdinand Maier – in Richtung des sich zum Red­nerpult begebenden Abg. Mag. Posch –: Abschiedsrede?)

 


14.27.21

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Vor uns liegen zwei Gesetzesmaterien. (Abg. Dr. Ferdinand Maier: Ist das Ihre Abschieds­rede?) Die eine betrifft die Änderung der Witwenpensionen, und diese Witwenpension ist tatsächlich eine Verbesserung. Etliche Menschen, die bisher bei der Berechnung in dem Fall, in dem Krankheit oder Arbeitslosigkeit eintreten, benachteiligt wurden, fallen jetzt in den Kreis der Begünstigten. Das ist sicherlich eine Verbesserung. Allerdings darf nicht verschwiegen werden, dass gerade im Bereich der Witwen- und der Witwer­pension mit der Pensionsreform 2001 die gravierendsten Einschnitte passiert sind, weil dadurch die Witwen- und Witwerpensionen von 60 Prozent beziehungsweise 40 Pro­zent in Wahrheit auf null Prozent zurückgefahren werden konnten – je nachdem, wie hoch das Einkommen des Partners war.

Zum zweiten Punkt, der heute diskutiert wird, zur Schwerarbeitspension, wurde schon sehr, sehr viel gesagt. Einige Dinge sind unverständlich. Unverständlich ist zum Beispiel, warum Leute, die nach der neuen Definition die Voraussetzung für die Zuerkennung einer Schwerarbeitspension erfüllen, zusätzlich mit Abschlägen von 1,8 Prozent pro Jahr bestraft werden. Das ist widersinnig im Sinne des Gesetzes, wenn eine Verbesserung geplant ist.

 


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