Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 159

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die auch im staatsnahen Bereich als Unternehmerin tätig ist, obwohl sie vorher Politikerin war. (Abg. Mandak: Genau! Obwohl sie’s war!)

Sie sollten irgendwann diese Scheuklappen ablegen, dass Politiker bis zum letzten Tag Politiker sein müssen! Auch Politiker sollen eine Chance haben, danach zu arbeiten! Und auch, wenn es Ihrem Weltbild nicht entspricht, Frau Kollegin Moser: Auch politische Vertreter haben das Recht, nach ihrer politischen Karriere einem normalen Beruf nachzugehen – egal, ob er hoch oder nieder bezahlt ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas – ganz ohne Polemik –: Dass Sie vom Rednerpult aus Frau „N.N.“ als ein Beispiel für den Postenschacher des Herrn Infra­strukturministers nennen, ist so etwas von „tief“ und so etwas von verwerflich! Sie tun das, nur weil diese als einfache Kabinettssekretärin arbeitet, weil sich der Herr Vize­kanzler ein paar Mitarbeiter selbst aussucht, die in seinem Kabinett arbeiten, und zwar auf Kabinettsmitarbeiter-Basis – kein Job, nicht irgendetwas langfristig Abgesicher­tes! – Wissen Sie was? – Dafür sollten Sie sich schämen!

Sagen Sie lieber Ihrem Kollegen Anschober in Oberösterreich, er soll als Landesrat alle Mitarbeiter aus seinem Kabinett hinauswerfen, die er eingestellt hat! – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

17.32.28Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Durchführung einer kurzen Debatte. Diese betrifft den Antrag der Abgeordneten Mag. Molterer und Scheibner, dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung zur Berichterstattung über den Einspruch des Bundesrates vom 21. April 2006 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Uni­versitätsgesetz 2002 geändert wird, eine Frist bis 19. Mai 2006 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.33.52

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Die jetzige Debatte um die Fristsetzung betreffend eine UG-Novelle ist deshalb notwendig, weil mit der Haltung der Opposition im Bundesrat große Verunsicherung betrieben wurde: große Verunsicherung in der Angelegenheit Studien­zugang, Zugang zum Medizinstudium, zu modernen Formen des Doktoratsstudiums und anderen Teilen des Universitätsgesetzes.

Worum geht es im Einzelnen? – Gesicherte Studienplätze für Österreich, das war die Herausforderung nach dem EuGH-Urteil. Die Bundesregierung hat mit dem Vorschlag


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