Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 163

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17.45.19

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Brader, Ihnen sind zwei Gründe dafür eingefallen, was betreffend Gugging zu diesem Einspruch hat führen können, der dritte und eigentliche Grund ist Ihnen nicht eingefallen. Dieser wäre mir zunächst auch nicht eingefallen, muss ich zugeben, wenn nicht die Auskunftspersonen des Ministeriums im Bundesrats-Ausschuss derart desas­trös agiert hätten, dass die Bundesräte ganz entsetzt waren über die Unwissenheit und über die geringe Information und dann unterbrochen haben, weil man auf diesem Informationsstand keinen Beschluss fassen kann. (Rufe bei der ÖVP: Geh, geh!) – Das war der eigentliche Grund und nicht das, was Sie, Herr Kollege Brader, vermutet haben.

Frau Kollegin Brinek, zur Eile und zur Verunsicherung. – Wenn wir uns die Bilder vom letzten Herbst in Erinnerung rufen, was sich da an den medizinischen Universitäten in Österreich abgespielt hat, dieses Chaos, das da vorhanden war – da reden Sie von Verunsicherung?! (Abg. Dr. Brinek: Na sicher!) Angesichts dessen, was das Bildungs­ministerium unter der Führung von Ministerin Gehrer hier produziert hat, werfen Sie uns Verunsicherung vor?! Sie haben jahrelang nichts getan, wissend, dass diese Ent­scheidung möglicherweise kommen wird – nichts getan, mit niemandem geredet! –, und dann auf einmal ist es sehr eilig geworden. Nachdem der EuGH entschieden hat, haben Sie total überhastet agiert.

Niemand – niemand in der Europäischen Union, niemand in der Europäischen Kom­mission – hätte uns dazu gezwungen, bereits im letzten Herbst eine Regelung zu treffen. Aber nein, das musste von heute auf morgen geschehen, noch vor dem Sommer, innerhalb kürzester Zeit, und dann das Chaos. Und jetzt reden Sie von Verunsicherung? Das ist ja wirklich lächerlich! (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.)

Sie hätten es relativ leicht haben können, wirklich leicht, dass der Bundesrat keinen Einspruch erhebt. Sie hätten nur auf die Forderungen, die wir hier in diesem Zusam­menhang erhoben haben, eingehen müssen. (Abg. Dr. Brinek: Die sind ja unrealis­tisch!) Die Forderungen waren relativ einfach. Wir waren uns darüber einig, dass im Bereich der Medizin eine Sondersituation herrscht und dass hier Begrenzungen notwendig sind, aber weshalb in der Biologie, in der Pharmazie, in der Psychologie, in der Betriebswirtschaft und in der Publizistik nach wie vor die Beschränkungen aufrecht­erhalten werden müssen, das verstehen wir nicht. Das halten wir aus zweierlei Gründen für kontraproduktiv.

Der erste Grund – ich habe Ihnen das schon im Ausschuss gesagt, und Sie müssten fallweise ein bisschen zuhören und nicht nur immer reden, dann täten wir uns vielleicht auch leichter –: Es gibt für die Medizin gute Begründungen, die wir der Europäischen Kommission gegenüber in einem weiteren Verfahren, und damit müssen wir rechnen, durchaus argumentativ vortragen können. Es gibt aber, nach dem, was sich jetzt an den Universitäten abspielt, wo teilweise überhaupt auf diese Aufnahme­beschrän­kun­gen verzichtet worden ist, für die Psychologie, für die Biologie und für andere Fächer diesen Grund nicht. Das heißt, es wird von vornherein provoziert, sodass die Europäische Kommission in diesem Bereich ja agieren muss.

Meine Vermutung, weshalb Sie in diesen Fächern nicht verzichten wollen: Sie wollen auf der einen Seite mit dieser Regelung jetzt kurz vor den Nationalratswahlen wieder über dieses Chaos drüberkommen, das ist verständlich, Sie wollen aber andererseits auch die Zugangsbeschränkungen über die Nationalratswahlen drüberretten, damit Sie sie nämlich dann als Trumpfkarte haben, mit wem immer Sie verhandeln wollen, um sagen zu können: Die Zugangsbeschränkungen haben wir! – Und das ist der Preis für eine Aufhebung der Zugangsbeschränkungen.

 


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