Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 186

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Gleichzeitig wird, wie auch schon bei der letzten Erweiterungsrunde, die Möglichkeit geschaffen, sowohl den Arbeitsmarkt als auch bestimmte Dienstleistungsbereiche mit Übergangsregelungen zu schützen.

Allein im ersten Jahr nach dem Beitritt der so genannten zehn Neuen zeigt sich deutlich: Österreich ist Erweiterungsgewinner. Im ersten Jahr betrug der Exportzu­wachs in die neuen Mitgliedsländer 14,4 Prozent, der Gesamtwert der Exporte im Jahr  2004 betrug 11,4 Milliarden €.

Diese positive Entwicklung der europäischen Exportwirtschaft geht weiter: Erst gestern berichtete die Nationalbank über einen Rekordüberschuss in der Leistungsbilanz: 3 Milliarden € oder 1,2 Prozent. Gegenüber 2004 bedeutet das eine Verbesserung um rund 2,5 Milliarden €. Nationalbankpräsident Liebscher führt diese Entwicklung auf den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995 zurück.

Meine Damen und Herren! Die EU ist das größte Nachhaltigkeitsprojekt der Ge­schichte – eine nachhaltige, friedliche Entwicklung durch solidarischen Ausgleich, durch wirtschaftliche Kooperation und durch ein Miteinander.

Lassen wir auch zwei weitere Staaten an diesem Projekt teilhaben, und vergessen wir nicht: Wir müssen Europa in die Herzen der Menschen bringen! Der bisherige erfolg­reiche Ratsvorsitz Österreichs ist ein guter Beitrag dazu. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Grander. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.17.38

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir einfach das Kapitel 13 des Beitrittsvertrages, also im Speziellen das Soziale angesehen und habe mich bemüht, Bulgarien und anschließend Rumänien in bestimmten Bereichen wie Arbeitsrecht kurz zu betrachten.

Im Bereich Arbeitsrecht wurden in Bulgarien vergleichsweise gute Fortschritte ge­macht, und im Bereich Gleichbehandlung von Frauen und Männern gab es auch bedeutende Fortschritte bei der Umsetzung einer Reihe maßgeblicher Richtlinien – gleiches Entgelt ist zum Beispiel seit 2004 in Kraft.

Im Juni 2004 wurden dann Änderungen des Arbeitsgesetzbuches angenommen. Dabei geht es hauptsächlich um die Vorschriften des Besitzstandes über Elternurlaub, Schutz der schwangeren Arbeitnehmerinnen und so weiter.

Anfang 2004 wurde im Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik in Bulgarien eine Sektion Chancengleichheit für Männer und Frauen eingerichtet.

Im Bereich öffentliche Gesundheit – das hat mich wegen meiner beruflichen Situation interessiert – wurden ebenfalls im Februar 2004 Durchführungsvorschriften erlassen, auf Grund derer zum Beispiel, vom Besitzstand vorgeschrieben, eine Liste über­tragbarer Krankheiten aufgestellt wird.

Im Juli 2004 wurde ein nationaler Plan 2004 bis 2007 zur Stärkung des Systems für die Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten aufgenommen. – Also selbst da passiert einiges; gerade im Gesundheitsbereich bestehen bei diesen Ländern meist Berührungsängste.

In Rumänien steht es so, dass im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht auf Änderun­gen des Arbeitsgesetzbuches im Juni 2005 hinzuweisen ist. Eine weitere Angleichung


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