Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 221

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Was die Personalentwicklung, die hier bei der Bundespolizeidirektion Salzburg ange­geben wird, betrifft, so lässt sich ja auch nachvollziehen, dass die Zahl Jahr für Jahr gesunken ist: von 551 PolizistInnen im Jahr 2000 auf 489 BeamtInnen im Jahr 2004. Noch dramatischer ist aber der Rückgang im Kriminaldienst mit einem Minus von 28 Prozent. Und wenn man sich den Bericht zur Kriminalprävention und kriminal­polizei­lichen Beratung ansieht, so kann man darin nachlesen, dass die Straftaten enorm angestiegen sind, nämlich österreichweit um 23 Prozent, und die Zahl der Beamten gesunken ist und gleichzeitig auch die Aufklärung um 10 Prozent gesunken ist. Und das kommt einem vernichtenden Zeugnis schwarz-blauer Sicherheitspolitik gleich! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Eigentumsdelikte sind in Österreich von 2001 bis 2004 um 26 Prozent ange­stiegen. Der Rechnungshof verweist aber auch auf den Schaden, der aus diesem Anstieg der Eigentumsdelikte entstanden ist, dieser hat sich nämlich um 73 Prozent erhöht. Würden all die Maßnahmen, die im Rechnungshofbericht vorgeschlagen wurden, umgesetzt, so könnte der Schaden doch enorm begrenzt werden.

Ihre Politik sieht aber anders aus. Im Budget für 2006 gab es wieder einen Rückgang an PolizistInnen: 902 Planstellen wurden eingespart, und insgesamt fehlen in Österreich 3 000 PolizistInnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, entweder sind Sie nicht willens oder nicht fähig, gegen dieses Problem etwas zu tun, auf jeden Fall ist dies sehr fahrlässig, und die Österreicherinnen und Österreicher merken das. Und man hört es auf der Straße, man braucht dazu keine Umfragen: Diese Politik wird nicht goutiert! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.31


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeord­neter Steindl. – Bitte.

 


21.31.40

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Finanzstaatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir behan­deln heute die Bundespolizeidirektion Salzburg als eines der Themen des vorliegenden Rechnungshofberichtes. Mein Kollege Hermann Gahr hat im Wesent­lichen die hiezu ergangenen Empfehlungen bereits ausgeführt; es handelte sich ja überwiegend um geringe Mängel, die festgestellt wurden, und das Bundesministerium für Inneres ist den Empfehlungen auch entsprechend nachgegangen.

Aber ich möchte mich inhaltlich heute damit auseinander setzen, dass Kollege Kräuter eingangs die ÖVP, vor allem unseren Klubobmann angegriffen und bezüglich der Einbringung des Verlangens auf Prüfung durch den Unterausschusses behauptet hat, dass dieses gegen die Geschäftsordnung verstoßen würde. Hiezu ist festzustellen, dass die Frage betreffend den Zeitpunkt der Einbringung als Verlangen auch von der SPÖ am 19. September 2005 genauso behandelt wurde. (Abg. Dr. Kräuter: Aber das stimmt doch nicht!) Natürlich stimmt das! (Abg. Hornek: Na sicher stimmt’s, Kräuter!) Sie haben also damals dieselbe Vorgangsweise gewählt (Abg. Dr. Kräuter: Der Vor­sitzende Kogler hat es nicht zur Kenntnis genommen – das ist der Unterschied!), und es ist daher irrelevant, wenn Sie heute uns beziehungsweise unserem Klubobmann anlasten, dass wir auch eine ähnliche Vorgangsweise wählen. (Abg. Dr. Kräuter: Das ist anders!) – Nein!

Darüber hinaus ist, da im Zitat des Geschäftsordnungskommentars davon ausgegan­gen wurde, dass die letzte Sitzung dieses Unterausschusses auch am letzten Tag dieser Sechsmonatsfrist abgehalten werden kann, was auch der bisherigen Praxis der


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