Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 222

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Parlamentsdirektion entspricht, klar, dass in einem solchen Fall die Berichterstattung mit dem Sitzungsende zusammenfallen würde. Alles andere wäre eine unzulässige Fristverkürzung. (Abg. Dr. Kräuter: Das ist Rechtsbeugung, die Sie da zitieren!) – Nein, das ist keine Rechtsbeugung! (Abg. Dr. Pirklhuber: Linksbeugung!) Sie haben das genauso gehandhabt, und darüber hinaus wurde dieses Thema auch in der Präsidiale entsprechend lange debattiert, und hiezu wurde dann auch ein gemein­sames Protokoll verfasst, das ich im Wesentlichen hier noch zitieren darf:

„Da im gegenständlichen Fall mit der Wahl des Berichterstatters in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses am 5. April 2006 vor 16.25 Uhr die inhaltliche Beratung abgeschlossen wurde, war damit kein früheres Verlangen in Durchführung begriffen.“ (Abg. Dr. Kräuter: Ihr Zögernitz sagt genau das Gegenteil!) „Die Stellung eines neuen Verlangens war damit ab diesem Zeitpunkt zulässig.“ (Abg. Mag. Regler: So ist es!)

Meine Damen und Herren! Ich glaube schon, dass wir die parlamentarische Arbeit alle mit den gleichen Instrumenten verrichten sollten und dass man nicht, wenn es einem gerade passt, sagen sollte: Nein, das ist eigentlich unzulässig! (Abg. Dr. Puswald: Das sollten Sie dem Präsidenten Khol einmal sagen, was die ...gleichheit betrifft!), während man sich selbst aber die Geschäftsordnung sehr wohl entsprechend zunutze macht. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.34


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


21.35.09

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich mit jenem Teil des Rechnungshofberichtes beschäftigen, der die Medizinuniversität Graz zum Gegenstand hat.

Jetzt kann man sagen, da ist einiges Graz-spezifisch, ... (Abg. Faul: Das ist der nächste Bericht!) Der nächste Bericht, ja. (Abg. Faul: Der ist im nächsten Tages­ordnungspunkt! – Du bist ein bisschen früh!) Oh! – Ich werde es trotzdem machen, denn ich bin als Redner so gemeldet worden. Man kann darüber hinwegsehen; der Rech­nungshof wird das prüfen und es hoffentlich für gut befinden. – Okay. Die entscheidenden BeamtInnen des Ressorts sind ja anwesend, daher sollte das kein Problem sein.

Ich glaube, es gibt da einiges Graz-Spezifisches, aber das ist die Minderheit. Ent­scheidend ist, was der Rechnungshof ganz zu Beginn feststellt: Kostenneutralität als Grundsatz eines Gesetzes – oder als Floskel, wenn man es kritisch sagen will – ist nicht gegeben. Das steht nüchtern, aber nicht banal da. Und es steht auch da: ist nachvollziehbar nicht gegeben. – Das heißt, die Loslösung der Medizinischen Fakultät aus dem Gesamtverband der Universitäten hat mehr Kosten verursacht.

Versprochen wurde, dass diese Mehrkosten abgegolten werden. Das ist nur zu einem Teil geschehen. Wie groß dieser Teil war, darüber streiten sich die Geister – die Opposition und die Regierung –, was üblich ist.

Aber was hat das für Folgen? – Man sollte sich einmal anschauen, wie man zu dieser Entscheidung gekommen ist.

Jetzt berichte ich nicht aus einem privaten Gespräch, sondern aus einem offiziellen Gespräch mit der Frau Bundesministerin, in dem ich ihr klargemacht habe, dass üblicherweise international die Positionen so sind, dass die medizinischen Fakultäten Teil einer Universität sind und alles andere – eine eigene Medizinische Universität – international eher eine Ausnahme von der Regel ist.

 


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