Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 228

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber.

 


21.55.35

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne)|: Meine Damen und Herren! Herr Präsident des Rechnungshofs! Ich möchte auf einen Aspekt des Berichtes eingehen, den Sie bisher in Ihrem Redebeitrag nicht dargestellt haben, der aber relevant ist, und zwar auf die Prüfung der AMA Marketing GmbH.

Ich finde diesen Teil des Berichtes wirklich sehr, sehr spannend, weil er meines Wissens die erste Prüfung der AMA Marketing GmbH überhaupt ist. Kurze Erläuterung: Die AMA Marketing GmbH ist zuständig für das Agrarmarketing in Österreich und speist sich wesentlich aus Mitteln, die die Bäuerinnen und Bauern beziehungsweise die Verarbeitungsbetriebe über die Vermarktung an die AMA abliefern müssen.

Da besteht seit Jahren, spätestens seit 1999, ein intensiver Streit um diese Beiträge. Es gibt Unternehmungen gerade im Fleischbereich, die nicht bereit waren, diese Bei­träge zu zahlen. Und es laufen Verfahren, Sie haben das auch gut dargestellt im Bericht, beim Verwaltungsgerichtshof beziehungsweise beim Europäischen Gerichts­hof. Teilweise gibt es bereits die Entscheidungen, teilweise noch nicht, also zumindest im Bericht ist es so dargestellt. Es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die AMA Rückstellungen tätigen muss, um hier Vorsorge zu treffen, falls diese Rückforderungen eben nicht erfolgreich sind und diese Firmen von diesen Beiträgen befreit sind. Es ist auch ein politisches Problem damit verbunden, weil damit die gesamte Marketing­tätigkeit der AMA gefährdet ist.

Im Kern war ein zentraler Kritikpunkt, dass die derzeitige Ausrichtung der AMA der Bewerbung inländischer Produkte für den inländischen und auch für den ausländischen Markt nicht gemeinschaftskonform ist und daher eine Novelle dieses § 21a dringend erforderlich ist. Also das ist ein klares Ergebnis des Berichtes. Es gibt bereits eine Novelle, einen Vorschlag für eine Novelle zum AMA-Gesetz in einem Bündel von anderen Agrargesetzen, die Begutachtungsfrist hat am Montag geendet. Wir werden in diesem Haus noch heftig über diese Themen diskutieren.

Aber interessant ist, dass die Kritik des Rechnungshofes in einigen Kernpunkten wirklich unglaubliche Dinge ans Licht gebracht hat, nämlich dass die Unternehmungen, die das AMA-Gütesiegel, so nehme ich an, verwenden, über die Probenziehung selbst entscheiden können. Die AMA hat sich hingestellt und gesagt, wir haben das beste Qualitätssicherungssystem. Ich erinnere mich an viele Debatten: Ja, wir machen die besten Kontrollen! Und jetzt stellen wir über diesen Bericht fest, dass nicht einmal die AMA-Organe die Proben ziehen, sondern die Unternehmen selbst die Proben auswählen können. Das entspricht ja überhaupt keinem Standard in einer Qualitäts­sicherung. Ich bin ein wenig überrascht über die – ich will nicht Verharmlosung sagen, aber über die relativ extrem sachliche Formulierung. Ich hätte mir erwartet, dass im Bericht schon klar formuliert ist, das ist nicht konform mit Qualitätssicherungssystemen, wie sie auf dem Markt und wie sie in der Praxis üblich sind. Sie entsprechen nicht den Zertifizierungsnormen. Es wird einmal kurz auf die europäische Norm 45011 Bezug genommen.

Die Kontrollen sind teilweise unwirksam, das wird auch direkt angeführt. Besonders relevant im Rahmen des Marketings ist, dass die Vergabepraxis der AMA völlig intransparent und nicht konform mit Bundesrecht ist. Die AMA vergibt etwa ein Drittel der Aufträge, ohne die Bundesvergabevorschriften einzuhalten. Das ist nicht eine Kleinigkeit, das steht im Bericht wörtlich so drinnen. Ich danke dem Rechnungshof für diese Klarheit. Es ist eindeutig, dass hier offensichtlich – und das vermute ich jetzt einmal – bestimmte Unternehmungen ganz einfach ausgewählt werden, weil sie, wem


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