Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 229

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immer, genehm sind oder weil sie bestimmte Leistungen exklusiv erbringen oder für zusätzliche – da kann man mutmaßen – Dinge auch herangezogen werden können oder sollen. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ein weiterer Punkt ist die Sache mit der Steuer. Es ist so, dass die AMA Einnahmen hat und Vorsteuer abzugsberechtigt ist. Der Rechnungshofbericht sagt, es ist eigentlich nicht nachvollziehbar, warum von den Einnahmen keine Mehrwertsteuer abgeliefert wird. Das ist doch interessant, der Rechnungshof konnte nicht nachvollziehen, auf welcher Basis das so geregelt ist. Ich habe das so gelesen, vielleicht stellen Sie das noch einmal klar, Herr Präsident des Rechnungshofes, das war für uns so sichtbar.

Ein Punkt, der für uns seit Jahren ein Thema ist, wird auch vom Rechnungshof auf­geworfen, nämlich dass die Marketingbeiträge aus den einzelnen Branchen nur für diese jeweiligen Branchen wieder verwendet werden konnten, das heißt, Einnahmen aus dem Fleischsektor konnten nur wieder für Fleischwerbung verwendet werden. Und das widerspricht gewissen Empfehlungen in Bezug auf Gesundheit und Zweck­mäßigkeit.

Gerade im Biobereich haben wir seit Jahren diskutiert, dass es sinnvoll wäre (Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer) – derzeit im Gesetz, korrekt, Herr Kollege Molterer –, eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Es sagt auch das Ministerium zu, dass hier eine Änderung des AMA-Gesetzes notwendig ist, und ich erwarte mir in Kürze eine entsprechende Vorlage.

Abschließend – das soll nicht unter den Tisch gekehrt werden –: Es gibt eine Reihe von sonstigen Feststellungen, und hier vermisse ich wirklich die Klarheit zu diesen Aussagen. Es wird formuliert, dass es unklare Vereinbarungen zwischen der AMA Muttergesellschaft und der AMA Marketing gibt. Bitte können Sie erläutern, worin die Unklarheiten zwischen diesen Organisationen bestehen?

Auch die Gehälter der Geschäftsführer und die Aufsichtsratsbezüge wurden geprüft. Ich würde auch darum ersuchen, Klarheit zu schaffen, wie hoch diese Bezüge sind, denn es ist durchaus relevant und es sollte einmal auf den Tisch kommen, wofür welche Beträge eigentlich bezahlt werden. – Danke schön, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.02


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Schön­pass. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.02.19

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn die Bundesregierung mit schlechtem Beispiel vorangeht, dann darf man sich nicht wundern, wenn auch bei den nachgeordneten Dienststellen nicht gut gewirtschaftet wird.

Am Beispiel der Bundespolizeidirektion Salzburg beleuchtet der Rechnungshof einige symptomatische Aspekte im Umgang mit öffentlichen Geldern, so etwa ineffiziente Verwaltungsstrukturen, ineffizienten Personaleinsatz und Einsparungen an den falschen Stellen.

Zu den Einsparungen möchte ich ein konkretes Beispiel erwähnen. Die Bundes­polizeidirektion Salzburg hat gemeinsam mit dem Evangelischen Hilfswerk ein Konzept für einen offenen Vollzug erarbeitet. (Abg. Scheibner: Das haben wir schon gehört!) Dieser offene Vollzug würde eine deutliche Verbesserung der Haftbedingungen für Schubhäftlinge bringen. Laut Rechnungshof wurde aber mangels ausreichender Budgetmittel dieser Vorschlag noch nicht umgesetzt und damit auch noch nicht


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