Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 253

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das heißt, die Museen sind natürlich etwas wert. (Abg. Mag. Molterer: Warum soll ich dann eigentlich in der Oper etwas bezahlen? Im Theater etwas bezahlen?)

Die Erlöse der Eintritte zu den ständigen Schausammlungen in Österreich, Herr Kol­lege Molterer, belaufen sich heuer auf maximal 10 Millionen €. (Abg. Mag. Molterer: Das ist eine groteske Argumentation! Wenn ich mit der Bundesbahn fahre, bezahle ich auch ...! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Bei freiem Eintritt müssten also die Basisabgeltungen um diese 10 Millionen € erhöht werden; das ist relativ wenig.

Wenn man bedenkt, dass allein das Kunsthistorische Museum heuer fast 3 Millionen € zusätzlich zur Basisabgeltung bekommt, weil Direktor Seipel nicht wirtschaften kann (Abg. Dr. Jarolim: Absolut richtig! Absolut richtig!), dann kann man sich überlegen (Abg. Dr. Jarolim: Eine Unfähigkeitsprämie ...!), dass mit diesen 3 Millionen € natürlich auch alle bei freiem Eintritt hineingehen könnten, und das wäre mir viel lieber. (Abg. Mag. Molterer: Der Platz des Jarolim hat gewechselt, aber nicht die Qualität seiner Rufe! Die ist gleich schlecht!) Das heißt, ein Direktor, der besser wirtschaften kann, würde diese 3 Millionen € nicht notwendig machen, die zusätzlich aus dem Budget zu tragen sind, und wir alle könnten kostenlos in die Museen hinein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Neudeck: „Frenetischer“ Applaus bei den Grünen – fürs Protokoll!)

Jetzt noch ein paar Worte zu dem Antrag, mit dem Ausstellungsexponate am Recht vorbeigeschleust werden sollen: Wir sind, wie auch schon 2003, mit dieser ethisch wenig vertretbaren Sonderstellung von Kunstwerken nicht einverstanden. Wir wissen, dass es so etwas wie eine exzessive Ausstellungspolitik gibt; das ist international der Fall, aber auch bei uns. Daher gibt es immer spektakulärere Shows, und dafür müssen jetzt Gesetze geschaffen werden, um eine Sonderstellung der Kunst zu rechtfertigen. Es sind Ausnahmegesetze, und ich habe im Ausschuss einige Beispiele dafür gebracht, warum das ethisch nicht wirklich zu vertreten ist.

Ich bringe jetzt noch ein ganz anderes Beispiel. Wir wissen, dass zuletzt im Irak-Krieg in Bagdad zahllose Kunstschätze aus dem alten Babel geraubt wurden. Nun könnten wir uns doch vorstellen, dass Direktor Seipel, sage ich jetzt einmal, eine Ausstellung „Gold in Babel“ für Leoben erstellt, dort sehen wir plötzlich all diese geraubten Kunstschätze, und niemand kann irgendetwas dagegen tun. (Abg. Dr. Wolfmayr: Das ist an den Haaren herbeigezogen!)

Nicht genug damit, dass es das Gesetz jetzt ermöglicht, dass diese Kunstwerke nicht mehr beschlagnahmt werden können (Abg. Murauer: Was Ihnen alles einfällt! ... ein Märchenerzähler!), werden diese Exponate zusätzlich durch jede öffentliche Präsen­tation (Ruf bei der ÖVP: Keine Märchenstunde!) natürlich noch einmal legitimiert und sanktioniert. So ein Gesetz, meine Damen und Herren, ist meiner Meinung nach auch verfassungsrechtlich einigermaßen in Frage zu stellen und bedenklich, weil damit meiner Ansicht nach auch das Grundrecht auf Eigentum attackiert wird. Ich bin schon gespannt darauf, was geschehen wird, wenn das erste Mal ein Fall auftritt, dass jemand genau das einklagt.

Ich sehe jedenfalls nicht ein, warum für Kunstobjekte andere Gesetze, andere Rechte gelten sollen als für jedes Objekt sonst. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

23.26


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


23.26.21

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Muttonen, ich teile Ihre Freude darüber, dass


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite