ist uns auch ein Anliegen in unserer Außenpolitik, allerdings – und das wissen auch unsere serbischen Freunde – ist es dazu notwendig, dass wir mit allen Sicherheitsvorkehrungen vorgehen, dass hier auch von serbischer Seite dazu beigetragen wird, entsprechende Regelungen zu finden.
Ich habe heute dem Ministerrat über den einen Punkt, den Sie angesprochen haben, berichtet. Die Innenminister werden heute über die Frage der Erhöhung von Visa-Gebühren ganz allgemein entscheiden. Das ist eine Notwendigkeit, die sich auf Grund der erhöhten Sicherheitsmaßnahmen insbesondere im biometrischen Bereich kostenmäßig ergibt. Wir haben aber von Anfang an die Außenminister ganz kollektiv darauf gedrängt und das Bewusstsein unserer Kollegen geschärft, dass da natürlich massive außenpolitische Interessen berührt sind. Soweit ich informiert bin – aber die Entscheidung wird im Laufe des Tages fallen –, sind weit reichende Ausnahmeregelungen vorgesehen, die uns ermöglichen werden, insbesondere im Bereich Westbalkan zu verhindern, dass es dort zu Verschärfungen kommt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich bin einigermaßen betroffen von folgender Situation: Während es möglich ist, dass illegale Visa an österreichischen Botschaften ausgestellt werden, habe ich als Österreicher die größten Probleme, an der österreichischen Botschaft in Ankara einen Termin wahrnehmen zu können. Ich müsste entweder persönlich zwischen 12 und 12.30 Uhr dort erscheinen beziehungsweise eine Eintritts- und Bearbeitungsgebühr vorerst überweisen, bevor ich überhaupt einen Termin zugeordnet bekomme.
Wissen Sie davon, und wie kann man die Situation so verändern, dass man als Staatsbürger ordnungsgemäß seine Rechte wahrnehmen kann?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Abgeordneter, es ist mir durchaus bewusst, dass das ein schwieriges, verwaltungstechnisches Problem ist, dass wir die Vorschrift umsetzen und es keinen anderen Weg gibt als die persönliche Vorsprache im Einzelfall. Soweit ich mich an meine Zeit als Botschafterin in Bern erinnern kann, wird dabei ein Fragenkatalog von in etwa 28 detaillierten Fragen abgearbeitet, damit wir entsprechende Sicherheiten und Hinweise darauf haben, um wen es sich handelt und ob alles mit den behaupteten Unterlagen auch sein Rechtes hat.
Wir sind daher sehr bemüht, die Situation für die Antragsteller durch entsprechende Maßnahmen – etwa die Einrichtung von Call-Centers, wo man sozusagen terminmäßig eine Vorabklärung treffen kann – zu erleichtern, aber das ist eine andauernde und in vielen Botschaften erforderliche Aufgabe.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Großruck, bitte.
Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland, wo der damalige grüne Außenminister Joschka Fischer verordnungsmäßig EU-widrige Visa hat ausstellen lassen, handelt es sich bei dem so genannten Visa-Skandal in Österreich um Einzelfälle, das wissen wir. Sie haben gesagt, vier Disziplinaranzeigen gibt es, auch Vorerhebungen. Es ist also kein Skandal wie in der Bundesrepublik Deutschland, sondern das Fehlverhalten und auch manche kriminelle Tätigkeiten einzelner weniger.