Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 73

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Rücksicht genommen: auf den bestehenden WADA-Code und auf die bereits existie­rende UNESCO-Vereinbarung, die jedoch noch nicht von allen Staaten ratifiziert ist, sodass wir eigentlich auf dem modernsten Stand der Doping-„Gesetzgebung“ – unter Anführungszeichen, weil es sich ja in vielen Fällen um privatrechtliche Vereinbarungen handelt – sind.

Es ist uns mit diesem Gesetz gelungen, „Doping“ zu definieren, und wir haben mit un­serem Verweis auf die herrschenden Standards auch jene Vereinbarungen, die derzeit Gültigkeit haben, in das Gesetz übernommen. Wir haben die Kontrollverfahren standar­disiert und definiert. Wir haben die Möglichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen, definiert und standardisiert. Wir haben den Sportlern die Möglichkeit eingeräumt, Beweismittel in An­spruch zu nehmen oder Sachverständigenbeweise oder andere zu beantragen. Wir haben dem Sportler auch die Möglichkeit eingeräumt, in die Entscheidungskommission Personen seines Vertrauens zu entsenden. Wir haben auf die datenschutzrechtliche Problematik Bedacht genommen, und wir haben letztendlich auch eine Möglichkeit ge­funden, gewisse Methoden des Dopings, sprich: das in allen Zeitungen genannte Blut-Doping, in dieses Doping-Gesetz mit hineinzupacken.

Selbstverständlich gibt es auch Ausnahmeregelungen, weil Sportler ja auch chronische Krankheiten haben können, Krankheiten, die medikamentös behandelt werden müs­sen, sodass diese im Vorfeld diese Medikamente anmelden können und dadurch Aus­nahmegenehmigungen bekommen. Auch bei Akuterkrankungen besteht in Form einer Meldepflicht die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu bekommen, sodass man sagen kann, dass die Rechte des Sportlers in diesem Anti-Doping-Gesetz in größtem Umfang geregelt sind.

Es wird auch eine neue Instanz geschaffen, bei der die Rechtsmittel abzuhandeln sind: die Unabhängige Dopingkommission, sodass dieses Verfahren nicht nur den Anschein hat, sondern zu Recht behauptet werden kann, dass es sich um ein rechtstaatliches Verfahren handelt.

Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass es ein sehr modernes Gesetz ist, ein Gesetz, das einfach zu vollziehen sein wird – und auch Klarheit bei den Sportlern schafft, aber auch bei den Verbänden, sodass es Vorkommnisse, wie wir sie alle ken­nen, mit Polizeieinsatz, bei uns nicht geben wird, und es wird auch keine Unklarheiten in Bezug auf diese Gesetzesbestimmungen geben, weil es ein einfaches, nachvollzieh­bares und klares Gesetz ist.

Daher nochmals herzlichen Dank an alle für ihre Mitarbeit, ich glaube, dass damit ein Meilenstein in der Sportpolitik verwirklicht wurde. Diese Forderung besteht seit 1991, jetzt ist sie verwirklicht, was uns sicherlich auch helfen wird, unsere Bewerbung in Salzburg ins richtige Licht zu rücken, die durch die Berichterstattung etwas in das falsche geraten ist. (Beifall bei der SPÖ.)

14.14


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lichtenegger. – Bitte.

 


14.14.44

Abgeordneter Elmar Lichtenegger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Hohes Haus! Allen voran gilt auch mein Dank jenen Personen, die an diesem Ge­setz mitgearbeitet haben: den Mitarbeitern des Bundeskanzleramtes, den Vertretern der Länder, der Ärzteschaft, den Verbänden, aber natürlich auch den Parlamentariern. Wir können wirklich stolz darauf sein, dass wir in vielen Verhandlungsrunden etwas ge­schaffen haben, von dem wir sagen können, da sind wir wirklich einigen Ländern, eini­gen Verbänden und Institutionen ein paar Schritte voraus.

 


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