Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 75

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Abschließend: Der Sport an und für sich ist eines der größten Friedensprojekte über­haupt, und der Kampf gegen Doping ist ein Kernkapitel dieses Friedensprojektes, weil er dazu dient, die großen Tugenden des Sports, nämlich Fairness, Glaubwürdigkeit und auch Akzeptanz zu bewahren.

Das kann aber nur dann funktionieren, wenn überall mit gleichem Maß gemessen wird. Daher auch von dieser Stelle aus ein Appell an ein europäisches Parlament, dass man sich unserer Fortschritte hier einmal annehmen und sich eine europäische Lösung überlegen sollte, beziehungsweise auch ein Appell an die WADA, dass sie ihre Aufga­ben nicht nur in Europa so gewissenhaft bewältigt, wie sie dies tut, sondern sich auch weltweit so engagiert, wie wir uns das vorstellen und es gerne hätten – so, wie wir hier vorbildhaft dieses Regelwerk vorgelegt haben –, und nie vergisst, dass dabei auch im­mer die Menschenrechte beziehungsweise die Rechte eines Sportlers gewahrt bleiben sollen.

Ich danke auch noch Herrn Staatssekretär für Sport Karl Schweitzer, der uns das er­möglicht hat und von dem wir auch immer wieder Unterstützung bekommen haben. Das vorliegende Gesetz ist – nicht nur aus der Sicht eines aktiven Sportlers – ein Re­gelwerk, auf das wir stolz sein können und das uns sicher sehr viel Lob einbringen wird – und wahrscheinlich auch einige Neider – und von dem sich hoffentlich auch eini­ge Nationen und Verbände einiges abschauen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

14.21


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. Ich erteile es ihm.

 


14.21.00

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehr­te Damen und Herren! Zum Anti-Doping-Gesetz hat es jetzt doch eine Vier-Parteien-Einigung gegeben. Darüber freuen wir uns auch, denn im Gegensatz zu den ursprüng­lichen ersten Entwürfen doch wesentliche Veränderungen hineingekommen sind, die es möglich machen, dieses Gesetz mit gutem Gewissen zu beschließen.

Man muss allerdings schon sagen: Natürlich hätte es auch die Notwendigkeit gegeben, dieses Gesetz wesentlich früher zu beschließen. Es gab im Jahre 2004, glaube ich, einen beschlossenen Vier-Parteien-Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert worden wäre, ein Anti-Doping-Gesetz vorzulegen. Der Druck, der jetzt entstanden ist – das wird auch niemand bezweifeln –, hatte eine ganz klare Ursache: Das waren die Olympischen Spiele von Turin.

Es stellt sich, wenn man so ein Gesetz beschließt, dann immer die Frage: Kann das etwas verhindern? Was wäre möglicherweise anders gelaufen? – Da muss man wahr­scheinlich schon fairerweise dazusagen, dass kein Gesetz – egal, wie gut es ist – Do­pingmissbrauch im Sport verhindern kann. Wer sich der Illusion hingibt, dass Doping nicht mehr vorkommen wird, sollte sich dessen bewusst sein, dass das eine Illusion ist. Die Frage ist nur, ob gewisse Rahmenbedingungen möglich gewesen wären oder nicht.

Ein konkreter Fall, der ja die ganze Affäre in Turin ins Rollen gebracht hat, nämlich dass ein Trainer, der 2002 nach den Olympischen Spielen vom IOC bis 2010 gesperrt wurde, dann bei den nächsten Olympischen Spielen mit einer einstweiligen Verfügung, mit einer Aufhebung des Urteils, die er in Österreich bewirkt hat, dort wieder auftreten kann – das wäre mit diesem Gesetz, hätte es schon bestanden, zumindest nicht sehr leicht möglich gewesen, weil darin auch die Formulierung enthalten ist, dass alle Be­treuer, die damit in Verbindung gebracht wurden, bei denen der Anschein besteht, ge-


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