Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 80

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Sportförderung beziehungsweise muss diese zurückgezahlt werden. Aber auch die Pflicht und die Verantwortung von Trainern und Betreuern ist im vorliegenden Anti-Do­ping-Gesetz beinhaltet. Sportler müssen Betreuern und Trainern, die sie auf ihrem sportlichen Weg begleiten, vertrauen können.

Liebe Damen und Herren, auch Eltern müssen Vertrauen können, wenn sie ihre Kinder in Leistungszentren, in Schulen mit Sportschwerpunkt schicken. Sie müssen darauf vertrauen können, dass die Werte des Sportes hochgehalten und vermittelt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Deswegen, meine Damen und Herren, ist Aufklärung und Meinungsbildung über Do­ping gerade im Nachwuchssport von enormer Wichtigkeit, denn nur wer die Schatten kennt, kann auch die Sonne genießen. Und ich bin sehr froh darüber, dass wir hier noch gemeinsame Maßnahmen in Form eines Antrages, den Kollegin Riener einbrin­gen wird, setzen werden, denn junge Menschen brauchen Orientierung, und gerade im sensiblen Bereich Doping ist dies äußerst notwendig.

Dieses Anti-Doping-Gesetz liegt in Form eines Vier-Parteien-Antrages vor, und ich be­danke mich bei allen Sportsprechern, ganz besonders bei unserem Sportsprecher Peter Haubner, dem es in sehr vielen Verhandlungsstunden schlussendlich doch ge­lungen ist, dass sich jede Partei in diesem Gesetz wieder findet. Und es ist ihm auch gelungen, die vielen Stellungnahmen, die von außen gekommen sind, in dieses Gesetz einfließen zu lassen.

Es ist ein gutes Zeichen, dass es gerade in einem Wahljahr, in dem es bekanntlich der Opposition doch in erster Linie darum geht, politisches Kleingeld zu wechseln, und sie dies auch sehr gerne tut, möglich war, eine gemeinsame Lösung zu finden, und dass die Werte des Sports – die Fairness, die Gleichheit – eigentlich die Grundlage für die­sen gemeinsamen Antrag waren. Ich bedanke mich dafür.

Vielleicht ist das auch ein Anstoß für die Sportorganisationen und -verbände, gemein­sam zu agieren. Wir alle haben via Fernsehen erlebt, dass es zwischen Organisationen und Verbänden viel Trennendes gibt. Angesichts dessen sollte dieser Vier-Parteien-Antrag eigentlich ein Beispiel dafür sein, dass man durch viele Gespräche gemein­same Lösungen finden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sport in unserem Land, die Werte und die Faszination des Sports, die vielen Menschen, die der Sport begeistert, und vor allem unsere tollen Sportlerinnen und Sportler, sie alle verdienen es ganz einfach, dass wir uns bemühen, Gemeinsames vor Trennendes zu stellen, dass wir gemeinsam für unser Land und für den Sport agieren sollten. Das hohe Ansehen Österreichs auf inter­nationaler Ebene wird unser aller Lohn dafür sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.39

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die Abgeordneten Kogler, Kolleginnen und Kollegen haben gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersu­chungsausschuss zur Untersuchung der Verantwortung der in den Jahren 1994 bis heute im Amt befindlichen Bundesminister für Finanzen, der Bankenaufsicht und der Finanzmarktaufsicht hinsichtlich der fehlenden Konsequenzen aus offenkundigen Miss­ständen bei Banken und Finanzdienstleistern einzusetzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

 


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