Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 749/A (E) der Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen und Ausgleich für DienstgeberInnen von freiwilligen KatastrophenhelferInnen eine Frist bis 22. Mai 2006 zu setzen.
Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Mikesch. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
16.07
Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Anti-Doping-Gesetz vorweg: Österreichs Sport ist sauber und fair! (Beifall bei der ÖVP.)
Täglich messen sich Tausende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in einem fairen Wettkampf miteinander. Sie haben Spaß am Sport, sie halten die rot-weiß-rote Flagge bei vielen internationalen Wettbewerben hoch – wir sind stolz auf Sie! (Beifall bei der ÖVP.)
Um diese faire und gleiche Auseinandersetzung zwischen Sportlerinnen und Sportlern gewährleisten zu können, hat sich die internationale Staatengemeinschaft zu einem harten Kampf gegen Doping entschlossen, und dieser Kampf ist auch notwendig. Dies sollte nur wirklich für alle gelten, es sollte auch keine Ausnahmen für Mannschaftssportler geben – wie erst vor kurzem wieder –, die aus Übersee kommen, damit die vielen sauberen und ehrlichen Sportlerinnen und Sportler geschützt werden.
Das Anti-Doping-Gesetz stellt nun den Kampf gegen unfaire Mittel und Zusatzstoffe auf eine nationalstaatliche Basis. Die Regelungen der internationalen Verbände, die im Prinzip auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen, sind darin mit eingeflossen. Eine staatliche, unabhängige Doping-Kommission wird geschaffen.
Wir müssen uns auch einer Sache bewusst sein: Der Kampf gegen mögliche Doping-Sünder bedeutet – und auch dazu bekennen wir uns heute – einen massiven Eingriff in die Privatsphäre unserer Sportlerinnen und Sportler. Das müssen wir als Politiker den jungen Menschen, die sich entschließen, Leistungssport zu betreiben, erklären, und wir müssen auch ein Bewusstsein in der Bevölkerung dafür schaffen.
Was bedeutet dies nun für den einzelnen Athleten? – Jeder Sportler/jede Sportlerin muss ständig seinen/ihren Aufenthaltsort bekannt geben. Alle Trainingsplätze und Trainingsorte müssen mitgeteilt werden, eine Privatsphäre gibt es nur noch in eingeschränktem Maße. Jederzeit ist damit zu rechnen, dass auch im Urlaubsort, bei der Freundin/beim Freund unangekündigt eine Doping-Kontrolle auftaucht.
Eine Privatsphäre gibt es nur noch in eingeschränktem Maße – das, meine Damen und Herren, müssen wir unseren Sportlerinnen und Sportlern erklären! Ich spreche hier jetzt als Präsidentin eines niederösterreichischen Sportverbandes. Wir haben die Aufgabe, gerade junge Menschen, die vielleicht in einem schwierigen Alter sind, trotzdem zu motivieren, diese Einschränkungen in Kauf zu nehmen – sie dienen ja dem Schutz der ehrlichen Sportler. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)