Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 105

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Wenn ich höre, dass es bereits Verbände gibt, wo international tätige Sportler jede Auf­enthaltsänderung dem Verband per SMS bekannt geben müssen, dann weiß ich, dies erfordert eine enorme Bereitschaft der Athleten.

Jede Sportlerin/jeder Sportler hat das Recht auf Gesundheit, daher ist es wichtig, dass auch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung im Krankheitsfall geschaffen wur­de. Drei Ärzte werden in Hinkunft darüber entscheiden, ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt. Die Entscheidungsfrist ist auf internationale Standards angepasst und beträgt 21 Tage. Eine lange Zeit! Ich hoffe, keiner von uns hier herinnen muss je 21 Tage war­ten, um ein Medikament nehmen zu können. Ich gehe daher davon aus, dass die un­abhängige Doping-Kommission angehalten wird, die Ärzte-Kommission darauf zu drän­gen, diese Frist nur im Extremfall voll auszuschöpfen. Ich erwarte mir als Vertreterin der Sportlerinnen und Sportler, dass diese Entscheidung gerade im Krankheitsfall rasch getroffen wird.

Meine Damen und Herren! Das Anti-Doping-Gesetz ist ein Signal dafür, dass die Politik dieses Thema ernst nimmt, und ein Bekenntnis dazu, dass rot-weiß-rote Athleten sau­ber und ehrlich kämpfen. Dies soll auch so bleiben! (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

16.11


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Maier. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.11.38

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedauere, dass der Sport-Staats­sekretär nicht mehr anwesend ist, trotzdem gibt mir die Anwesenheit des Kultur-Staats­sekretärs (Staatssekretär Morak: Kunst-Staatssekretär!), Kunst-Staatssekretärs im Vergleich zu einem Sport-Staatssekretär die Möglichkeit, die Problematik von Doping aufzuzeigen.

Doping ist eine äußerst problematische Materie, wir agieren in einer Zone zwischen Sportrecht und nationalem Recht. Wenn der Herr Staatssekretär erkrankt ist, dann kann er im Burgtheater auch dann auftreten, wenn er einen verbotenen Stoff, der auf der Doping-Liste steht, einnimmt. Ein Sportler wie Sport-Staatssekretär Schweitzer, der jetzt nicht mehr hier ist, kann das nicht machen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, zeigt in etwa die Problematik auf, die sich dann ergibt, wenn man versucht, Sport rechtlich zu normieren.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Anti-Doping-Bundesge­setz ist gut. Es ist ein hervorragendes Gesetz und sticht im Vergleich mit ähnlichen europäischen Regelungen heraus. Dieses Gesetz fußt auf dem WADA-Code und auf der Global Anti-Doping Convention der UNESCO. Wir haben es geschafft, den Sport­lern ein rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren. Wir haben es geschafft, besonders sensible Probleme zu erfassen, beispielsweise auch die datenschutzrechtliche Proble­matik. Auch die Daten der Sportler haben Anspruch auf Schutz, und wir haben der Europäischen Datenschutzrichtlinie entsprochen.

Wir haben auch den Bereich der Minderjährigen entsprechend geschützt, weil es natür­lich notwendig ist, dass dann, wenn ein Doping-Verfahren gegen Minderjährige einge­leitet wird, auch die gesetzlichen Vertreter verständigt werden.

Ich glaube, dass es uns auch gelungen ist – und ich halte das für den wirklich zentralen Punkt –, die Frage zu regeln, wann die Verletzung von Doping-Regeln vorliegt. Eines hat mich in der Diskussion der letzten Wochen schon irritiert: dass immer nur dann von einer Verletzung von Doping-Regeln gesprochen wurde, wenn auf Urin-Proben und


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