Es geht dabei nicht um eine Kriminalisierung der Sportler, sondern es geht um null Toleranz gegenüber Dopingsündern. Doping, in welcher Form auch immer, ist und bleibt Betrug, und Betrug hat im Sport ganz einfach nichts verloren.
Daher bin ich froh, dass die Bundesförderungsmittel nur mehr bei der konsequenten Einhaltung der Anti-Dopingregelungen des zuständigen internationalen Sportfachverbandes gewährt werden.
Damit schaffen wir die Möglichkeit, Projekte im Bereich der Anti-Dopingforschung zu fördern, und damit verpflichten wir die Sportorganisationen zur umfassenden Dopingprävention, weil die Ausbildung der Betreuungspersonen der Sportler gefördert wird.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus wird damit ein Anhörungsverfahren vor Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Sportler oder Mannschaften bei Verstoß gegen Anti-Dopingregelungen eingeführt, das mehr Transparenz und Klarheit bringen, zusätzlich präventiv wirken und die Unsicherheiten beseitigen wird, denn es muss jeder Sportler die Chance bekommen, sich gegen Vorwürfe angemessen zu verteidigen. Sonst haben wir sehr schnell Verhältnisse wie in Turin, wo Dutzende Polizisten dieses Recht auf angemessene Verteidigung mit Füßen getreten haben.
Wichtig ist, dass wir mit dem Anti-Doping-Gesetz die Grundlage für eine unabhängige Dopingkontrolleinrichtung schaffen, die der Sportöffentlichkeit entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellt und für größtmögliche Aktualität dieser Information zu sorgen hat.
Diese Anti-Dopingbestimmungen sollen in das Sportförderungsgesetz eingehen und dieses sinnvoll ergänzen. Daher bin ich froh, dass es dafür einen einstimmigen Beschluss hier im Hohen Haus gibt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
16.59
Präsident Dr. Andreas Khol: Als letzter Redner dazu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zweytick. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
16.59
Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es sind von den 21 Vorrednern viele wichtige Inhalte dieses neuen und so wichtigen Anti-Doping-Bundesgesetzes deutlich und ausführlich dargestellt worden. Ich kann dem eigentlich nur beipflichten und nur mehr ganz wenig hinzufügen – nur vielleicht so viel, dass dieses Gesetz doch einen Meilenstein der österreichischen Sportpolitik darstellt.
Es war dies nicht erst jetzt, auf Grund der Vorfälle von
Turin, geplant – daher möchte ich diesem Gesetz auch nicht einen Anlass
unterstellen –, sondern es war schon am Anfang dieser Gesetzgebungsperiode
der Wunsch dieser Bundesregierung und unseres Bundeskanzlers, auch hier mehr
Klarheit und Transparenz zu schaffen. Denn es geht um den Sport, und es ist
dies über den Sport hinaus von großer Bedeutung für das Sportland Österreich,
vor allem für die Menschen, aber es handelt sich dabei auch um einen
bedeutenden Wirtschaftsfaktor. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt
den Vorsitz.)
Selbstverständlich geht es auch um die Bekämpfung des Missbrauchs, und um diesem Missbrauch in Form des Dopings eine Schranke zu setzen, ist dieses Gesetz zeitgemäß, richtig und wichtig. Wir heben uns damit von vielen anderen Ländern in der Europäischen Union ab, zum Beispiel von Deutschland, Frankreich oder Italien.
Das ist ein Meilenstein, und dessen präventive Wirkung soll die Zukunft des fairen, sauberen Sports in Österreich für viele Menschen einerseits sichern, aber vor allem