Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 119

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Es geht dabei nicht um eine Kriminalisierung der Sportler, sondern es geht um null To­leranz gegenüber Dopingsündern. Doping, in welcher Form auch immer, ist und bleibt Betrug, und Betrug hat im Sport ganz einfach nichts verloren.

Daher bin ich froh, dass die Bundesförderungsmittel nur mehr bei der konsequenten Einhaltung der Anti-Dopingregelungen des zuständigen internationalen Sportfachver­bandes gewährt werden.

Damit schaffen wir die Möglichkeit, Projekte im Bereich der Anti-Dopingforschung zu fördern, und damit verpflichten wir die Sportorganisationen zur umfassenden Doping­prävention, weil die Ausbildung der Betreuungspersonen der Sportler gefördert wird.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus wird damit ein Anhörungsver­fahren vor Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Sportler oder Mannschaften bei Verstoß gegen Anti-Dopingregelungen eingeführt, das mehr Transparenz und Klar­heit bringen, zusätzlich präventiv wirken und die Unsicherheiten beseitigen wird, denn es muss jeder Sportler die Chance bekommen, sich gegen Vorwürfe angemessen zu verteidigen. Sonst haben wir sehr schnell Verhältnisse wie in Turin, wo Dutzende Poli­zisten dieses Recht auf angemessene Verteidigung mit Füßen getreten haben.

Wichtig ist, dass wir mit dem Anti-Doping-Gesetz die Grundlage für eine unabhängige Dopingkontrolleinrichtung schaffen, die der Sportöffentlichkeit entsprechende Informa­tionen zur Verfügung zu stellt und für größtmögliche Aktualität dieser Information zu sorgen hat.

Diese Anti-Dopingbestimmungen sollen in das Sportförderungsgesetz eingehen und dieses sinnvoll ergänzen. Daher bin ich froh, dass es dafür einen einstimmigen Be­schluss hier im Hohen Haus gibt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.59


Präsident Dr. Andreas Khol: Als letzter Redner dazu zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Zweytick. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.59.19

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es sind von den 21 Vorrednern viele wichtige Inhalte dieses neuen und so wichtigen Anti-Doping-Bundesgesetzes deutlich und ausführlich dargestellt wor­den. Ich kann dem eigentlich nur beipflichten und nur mehr ganz wenig hinzufügen – nur vielleicht so viel, dass dieses Gesetz doch einen Meilenstein der österreichischen Sportpolitik darstellt.

Es war dies nicht erst jetzt, auf Grund der Vorfälle von Turin, geplant – daher möchte ich diesem Gesetz auch nicht einen Anlass unterstellen –, sondern es war schon am Anfang dieser Gesetzgebungsperiode der Wunsch dieser Bundesregierung und unse­res Bundeskanzlers, auch hier mehr Klarheit und Transparenz zu schaffen. Denn es geht um den Sport, und es ist dies über den Sport hinaus von großer Bedeutung für das Sportland Österreich, vor allem für die Menschen, aber es handelt sich dabei auch um einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Selbstverständlich geht es auch um die Bekämpfung des Missbrauchs, und um diesem Missbrauch in Form des Dopings eine Schranke zu setzen, ist dieses Gesetz zeitge­mäß, richtig und wichtig. Wir heben uns damit von vielen anderen Ländern in der Euro­päischen Union ab, zum Beispiel von Deutschland, Frankreich oder Italien.

Das ist ein Meilenstein, und dessen präventive Wirkung soll die Zukunft des fairen, sauberen Sports in Österreich für viele Menschen einerseits sichern, aber vor allem


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