auch den Zugang zum Sport fördern. Das soll auch eine Motivation zur Ausübung des Sports sein, des gesunden, fairen Sports, und damit der Gesundheit insgesamt dienen.
Ich freue mich wieder auf faire Wettkämpfe ohne Doping und
möchte mich daher ganz besonders bei unserem Bundeskanzler Dr. Wolfgang
Schüssel bedanken, aber auch bei seinem Staatssekretär, Herrn Schweitzer:
herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
17.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird, in 1416 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Haubner, Lichtenegger, Dr. Wittmann, Brosz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters haben die Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich lasse zunächst über die vom Abänderungsantrag der Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Haubner, Lichtenegger, Dr. Wittmann, Brosz, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Die Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 14 Abs. 2 Z 3 eingebracht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Abänderungsantrag ist somit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Haubner, Lichtenegger, Dr. Wittmann, Brosz, Kolleginnen und Kollegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Haubner, Lichtenegger, Dr. Wittmann, Brosz, Kolleginnen und Kollegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.