Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 121

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Haubner, Dr. Wittmann, Lichtenegger, Brosz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Initiative gegen Doping im Sport“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig. Dieser Entschließungsantrag ist somit angenommen. (E 180.)

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Sport­angelegenheiten, seinen Bericht 1415 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

17.04.279. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (816/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort kommt der Antragsteller, Herr Abgeordneter Steier. Wunschrede­zeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.04.52

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Seit dem Jahr 2002 müssen neue Autos nicht mehr jährlich zur Pickerl-Überprüfung. Das Intervall für die wiederkehrende Überprüfung nach § 57a Kraftfahrgesetz lautet seither für Neuwagen: drei – zwei – eins, also erstmals drei Jahre nach der Erstzulassung für das Pickerl, danach nach zwei Jahren und dann erst jährlich.

Bei der Abschaffung dieses jährlichen Pickerl-Intervalls wurde seinerzeit von ÖVP und FPÖ argumentiert, dass längere Überprüfungsintervalle zu keinerlei Beeinträchtigun­gen der Verkehrssicherheit führen würden. Diese Annahme war, wie sich nunmehr her­ausstellt, viel zu optimistisch. Vier Jahre später wissen wir, dass die Fahrzeuge durch die verlängerten Überprüfungsintervalle weder sicherer noch umweltfreundlicher ge­worden sind.

Eine Untersuchung des ÖAMTC hat aufgezeigt, dass jedes zehnte dreijährige Auto schwere, gravierende Mängel aufweist; vor dem „Pickerl-Neu“ war das nur bei jedem zwanzigsten Auto im gleichen Alter der Fall. Der ARBÖ schätzt, dass auf Österreichs Straßen insgesamt 50 000 Fahrzeuge unterwegs sind, die nicht der Verkehrssicherheit entsprechen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir haben diese Erfahrungswerte der Autofah­rerklubs aufgegriffen und fordern in unserem Antrag 816/A die Rückkehr zur jährlichen Pickerl-Überprüfung, zum jährlichen Pickerl-Intervall, im Ausmaß von zwei zu eins. Neuwagen sollen demnach zwei Jahre nach der ersten Zulassung zum Pickerl müs­sen, danach hat die Überprüfung jährlich zu erfolgen.

Die Forderung nach einer Rückkehr zur jährlichen Überprüfung von Fahrzeugen ist nicht nur – wie sich herausstellt und wie ich vorhin dokumentiert habe – aus dem Blick­winkel der Verkehrssicherheit relevant, sondern insbesondere auch aus Gründen des


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