Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 118

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

ein Gesetz mit dem Sport und für den Sport geschaffen, und ich denke, es wäre schon notwendig, dass bei so einer Gesetzesmaterie, die sehr wichtig ist, auch der Sport­staatssekretär anwesend ist.

Meine Damen und Herren, erstmals gibt es eine klare gesetzliche Regelung zur Do­pingprävention und -bekämpfung in Österreich. Diese Einigung basiert auf einem Ent­schließungsantrag, den Jacky Maier bereits im März 2003 eingebracht hat. Es hat drei Jahre und einige unrühmliche Zwischenfälle später sein müssen, dass die Regierung eingesehen hat, dass klare Regelungen im Interesse aller geschaffen werden mussten.

Es ist ein modernes Gesetz geschaffen worden, mit dem die Fairness im Sport geför­dert wird. Es ist ein internationales Gesetz, da es maßgeblich auf dem World Anti-Do­ping Code basiert, und es verhindert auch die Kriminalisierung der Sportler. Es bietet aktiven Sportlerinnen und Sportlern genau die internationale Rechtssicherheit, die sie für eine professionelle Ausübung ihres Sports benötigen.

Ein Beispiel ist die Sicherheit durch das Ärztegesetz: Der Patient muss den Arzt aus­drücklich darauf hinweisen, dass er Leistungssportler oder Leistungssportlerin ist, und die Ärzte müssen dann den Leistungssportler oder die Leistungssportlerin informieren, wenn in Arzneien verbotene Wirkstoffe der Anti-Doping-Konvention enthalten sind.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz verhindert auch echte Kriminelle. Gesperrte Trainer oder Sportler dürfen von ihren Verbänden nicht mehr weiterbeschäftigt werden. So etwas wie der Fall Mayer bei der Olympiade 2006 wird nicht mehr möglich sein. Un­ter Strafe stehen ab sofort auch Blut- und Gendoping.

Dieses Gesetz regelt endlich die Verrechtlichung der Dopingkontrolle. Ab sofort gibt es Anhörungsverfahren, rechtsverbindliche Sanktionen und Disziplinarmaßnahmen, Rechtsbehelfe, klar definierte Aufgaben und Zuständigkeiten der Athleten. Das ist eine Grundlage für eine unabhängige Dopingkontrolleinrichtung, die damit geschaffen wur­de.

Unabhängige Dopingkontrolleinrichtungen wie die WADA und Sportorganisationen, die Sportler zu internationalen Wettkämpfen entsenden, können in Hinkunft Dopingkontrol­len anordnen. Weil der Präsident des ÖOC ja auf der Besuchergalerie sitzt: Auch das ist eine Maßnahme, die er in Zukunft verwenden kann, damit so etwas wie in Turin nicht mehr passiert.

Meine Damen und Herren! Es ist grundsätzlich wirklich ein ausgezeichnetes Gesetz, das wir hier einstimmig beschließen werden, aber es ist trotzdem noch eine Forderung offen, die wir verwirklichen sollten, nämlich das UNESCO-Übereinkommen zur Präven­tion und Bekämpfung von Doping im Sport hier in diesem Hause rasch zu ratifizieren. Österreich sollte auch im Zuge der EU-Ratspräsidentschaft dieses UNESCO-Überein­kommen rasch in Europa vorantreiben, damit europaweit gleiche und einheitliche Reg­lements für einen sauberen Sport Gültigkeit haben. (Beifall bei der SPÖ.)

16.56


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Grillitsch. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


16.56.55

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine lie­ben Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem neuen, modernen Anti-Doping-Gesetz wird die Fairness im Sport gefördert und den Sportlerinnen und Sportlern die Rechtssicher­heit gegeben, die sie für eine effiziente und professionelle Ausübung ihrer Sportart und zur Vorbereitung auf Wettkämpfe brauchen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite