Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 148. Sitzung / Seite 31

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Bank Burgenland, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie den Frei­heitlichen – BZÖ.)

Meine Damen und Herren, da wir, wie ich gerade erwähnt habe, unbedingt vermeiden wollen, dass hier eine Gräuelpropaganda entsteht, eine Angstpropaganda, die Regie­rung will triumphierend den ÖGB in die Knie zwingen, nur aus diesem Grund und nicht sachlich begründet, haben wir uns entschlossen, einen Abänderungsantrag zu stellen, den ich nun zur Verlesung bringen möchte:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stummvoll, DI Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

1. In Artikel 1, § 1 Abs. 1 lautet die Z 3: „alle direkten und indirekten Eigentümer des Kreditinstituts die Bürge- und Zahlerhaftung (§ 1357 ABGB) bedingungslos, ausge­nommen jedoch Bedingungen zur Abwehr der Insolvenz der direkten und indirekten Eigentümer des Kreditinstituts, und ohne jede weitere Einschränkung übernommen haben; Zweigvereine eines Eigentümers sind diesem zuzurechnen;“

2. In Artikel 1, § 1 Abs. 2 hat am Ende der Z 1 der Beistrich zu entfallen und ist das Wort „oder“ einzufügen.

3. In Artikel 1, § 3 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „die den Anforderungen der §§ 4 und 5 BWG zu entsprechen haben“.

*****

Meine Damen und Herren, das ist ein klares Bekenntnis zu einer funktionierenden Sozialpartnerschaft (Abg. Dr. Van der Bellen: Jetzt!), ein klares Bekenntnis, Herr Kollege Van der Bellen, zu einem effizienten, schlanken, demokratisch strukturierten, parteiunabhängigen Gewerkschaftsbund. (Beifall bei der ÖVP sowie den Frei­heitlichen – BZÖ.)

10.37


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dkfm. Dr. Stummvoll verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Haftungs­übernahme zur Zukunftssicherung der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG geschaffen, das Bundesfinanzgesetz 2006 und das Nationalbankgesetz 1984 geändert sowie ein Bundesgesetz betreffend den Erwerb von Aktien der Oesterreichischen Nationalbank geschaffen werden (1447 d.B.), ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stummvoll, DI Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Haftungsübernahme zur Zukunftssicherung der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG geschaffen, das Bundesfinanzgesetz 2006 und das Nationalbankgesetz 1984 geändert


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