sowie ein Bundesgesetz betreffend den Erwerb
von Aktien der Oesterreichischen Nationalbank geschaffen werden
(1447 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung
beschließen:
1. In Artikel 1, § 1
Abs. 1 lautet die Z 3: „alle direkten und indirekten Eigentümer des
Kreditinstituts die Bürge- und Zahlerhaftung (§ 1357 ABGB) bedingungslos,
ausgenommen jedoch Bedingungen zur Abwehr der Insolvenz der direkten und
indirekten Eigentümer des Kreditinstituts, und ohne jede weitere Einschränkung
übernommen haben; Zweigvereine eines Eigentümers sind diesem zuzurechnen;“
2. In Artikel 1, § 1
Abs. 2 hat am Ende der Z 1 der Beistrich zu entfallen und ist das
Wort „oder“ einzufügen.
3. In Artikel 1, § 3
Abs. 1 entfällt die Wortfolge „ die den Anforderungen der §§ 4
und 5 BWG zu entsprechen haben“.
Begründung:
Zu Z 1 (Artikel 1 § 1
Abs. 1 Z 3):
Über die neu gefasste Bestimmung kann in der
Bürge- und Zahlerhaftung eine Bedingung vorgesehen werden, die eine
Inanspruchnahme des Bürgen insoweit begrenzt, als er aus seiner Bürgschaft heraus
nicht selbst insolvent wird.
Zu Z 2 (Artikel 1, § 1
Abs. 2):
Klarstellung, dass der Bundesminister für
Finanzen zur Haftungsübernahme ermächtigt wird, wenn nur eine der beiden
genannten Voraussetzungen gegeben ist.
Zu Z 3 (Artikel 1, § 3
Abs. 1):
Dass neue Eigentümer des Kreditinstituts den
Anforderungen des Bankwesengesetzes entsprechen müssen, ergibt sich schon aus
dem BWG selbst, eine nochmalige Anführung in diesem Bundesgesetz wäre
redundant.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Katzian. Auch er spricht
10 Minuten zu uns. – Bitte, Herr Kollege.
10.38
Abgeordneter Wolfgang Katzian
(SPÖ): Herr Präsident! Herr
Bundeskanzler! Meine Damen und Herren der Bundesregierung! Hohes Haus! Es sind
heute schon einige Diskussionsbeiträge zur Situation rund um die BAWAG und den
österreichischen Gewerkschaftsbund geliefert worden. Der Herr Abgeordnete
Stummvoll hat Aussagen zitiert, die in den letzten Wochen getroffen wurden, und
gemeint, hier wäre im Zusammenhang mit der BAWAG von einem „Kriminalfall“ und
von einem „Sauhaufen“ gesprochen worden. (Abg. Dr. Stummvoll:
Häupl!)
Ich kann nur sagen: Ich habe das so verstanden, dass sich diese Aussagen auf handelnde Personen bezogen haben, und diese handelnden Personen haben politische Verantwortung, haben entsprechende Verantwortung innerhalb der Bank übernommen, und es wurden Konsequenzen gezogen. (Rufe bei der ÖVP: Wo?) Und wenn gesagt wurde, es müssen die Konsequenzen, die gezogen wurden, auch dazu führen, dass in weiterer Folge alles auf den Tisch kommt, so ist dem nichts hinzuzufügen. Das wird passieren, und dafür stehe ich und dafür steht auch die Gewerkschaftsbewegung in