Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 148. Sitzung / Seite 32

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sowie ein Bundesgesetz betreffend den Erwerb von Aktien der Oesterreichischen Nationalbank geschaffen werden (1447 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

1. In Artikel 1, § 1 Abs. 1 lautet die Z 3: „alle direkten und indirekten Eigentümer des Kreditinstituts die Bürge- und Zahlerhaftung (§ 1357 ABGB) bedingungslos, aus­genommen jedoch Bedingungen zur Abwehr der Insolvenz der direkten und indirekten Eigentümer des Kreditinstituts, und ohne jede weitere Einschränkung übernommen haben; Zweigvereine eines Eigentümers sind diesem zuzurechnen;“

2. In Artikel 1, § 1 Abs. 2 hat am Ende der Z 1 der Beistrich zu entfallen und ist das Wort „oder“ einzufügen.

3. In Artikel 1, § 3 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „ die den Anforderungen der §§ 4 und 5 BWG zu entsprechen haben“.

Begründung:

Zu Z 1 (Artikel 1 § 1 Abs. 1 Z 3):

Über die neu gefasste Bestimmung kann in der Bürge- und Zahlerhaftung eine Bedingung vorgesehen werden, die eine Inanspruchnahme des Bürgen insoweit begrenzt, als er aus seiner Bürgschaft heraus nicht selbst insolvent wird.

Zu Z 2 (Artikel 1, § 1 Abs. 2):

Klarstellung, dass der Bundesminister für Finanzen zur Haftungsübernahme ermächtigt wird, wenn nur eine der beiden genannten Voraussetzungen gegeben ist.

Zu Z 3 (Artikel 1, § 3 Abs. 1):

Dass neue Eigentümer des Kreditinstituts den Anforderungen des Bankwesengesetzes entsprechen müssen, ergibt sich schon aus dem BWG selbst, eine nochmalige Anführung in diesem Bundesgesetz wäre redundant.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Katzian. Auch er spricht 10 Minuten zu uns. – Bitte, Herr Kollege.

 


10.38.31

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren der Bundesregierung! Hohes Haus! Es sind heute schon einige Diskussionsbeiträge zur Situation rund um die BAWAG und den österreichischen Gewerkschaftsbund geliefert worden. Der Herr Abgeordnete Stummvoll hat Aussagen zitiert, die in den letzten Wochen getroffen wurden, und gemeint, hier wäre im Zusam­menhang mit der BAWAG von einem „Kriminalfall“ und von einem „Sauhaufen“ ge­sprochen worden. (Abg. Dr. Stummvoll: Häupl!)

Ich kann nur sagen: Ich habe das so verstanden, dass sich diese Aussagen auf han­delnde Personen bezogen haben, und diese handelnden Personen haben politische Verantwortung, haben entsprechende Verantwortung innerhalb der Bank übernommen, und es wurden Konsequenzen gezogen. (Rufe bei der ÖVP: Wo?) Und wenn gesagt wurde, es müssen die Konsequenzen, die gezogen wurden, auch dazu führen, dass in weiterer Folge alles auf den Tisch kommt, so ist dem nichts hinzuzufügen. Das wird passieren, und dafür stehe ich und dafür steht auch die Gewerkschaftsbewegung in


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