In beiden Fällen ist
die Erstellung der Bilanz, also jeweils die Bank an sich, gefährdet. Beide
Fälle wurden erst Jahre später den zuständigen Aufsichtsorganen bekannt. Die beiden Fälle blieben trotz der
zahlreichen Instrumente der Bankenaufsicht – von der Innenrevision über den
Aufsichtsrat, die Staatskommissäre, die Wirtschaftsprüfer, die Bankprüfer und
schließlich die Finanzmarktaufsichtbehörde – bis zuletzt unentdeckt oder ohne
wirksame Gegenmaßnahmen.
Es stellt sich daher
die Frage, inwieweit das österreichische System der Bankenaufsicht in der Lage
ist, eine funktionsfähige Aufsicht und damit einhergehend einen stabilen
Finanzplatz mit all seinen positiven Effekten auf die Volkswirtschaft Österreichs
zu gewährleisten.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Der Bundesminister für
Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag betreffend
die Verbesserung der Bankenaufsicht in Österreich vorzulegen. Um einen stabilen
Banken- und Finanzplatz zu gewährleisten, soll der Gesetzesvorschlag unter
anderem folgende Bestimmungen beinhalten:
Für die Bestellung von
Aufsichtsräten von Kreditinstituten soll eine der derzeitigen Bestimmung über
die Prüfung von Bankgeschäftsleitern durch die FMA (§5 BWG) ähnliche Regelung
getroffen werden.
Um die Unabhängigkeit
der Abschluss- und Bankprüfer von den Eigentümern der Banken zu gewährleisten,
sollen die Abschluss- und Bankprüfer entweder durch eine unabhängige dritte
Stelle, beispielweise die FMA, bestellt oder eine externe Rotation über
mehrjährige Perioden eingeführt werden. Zusätzlich ist die Berichtspflicht der
Bankprüfer nach §63 BWG zu verschärfen, indem etwaige Risken früher an die FMA
gemeldet werden müssen.
Die Effizienz der
Kontrolleinrichtung der Staatskommissäre als Organe der FMA ist durch
gesetzliche Einführung von Mindeststandards in der Qualifizierung, Mindeststandards
in der Erfahrung im bankrelevanten Bereich und Mindeststandards in der
fachbezogenen Weiterbildung zu stärken.
Der Personalstock der
FMA muss sowohl qualitativ als auch quantitativ weiter verbessert werden, um
deren Rolle als unabhängige und weisungsfreie Bankenaufsicht effektiv und
effizient ausüben zu können. Die
FMA muss vor allem auch in der Lage sein, die interne Revision der Banken gemäß
§42 BWG zu prüfen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften peinlichst
genau zu verfolgen.
Es sind Maßnahmen zu
setzen, die zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
Institutionen der Bankenaufsicht insbesondere zwischen der OeNB, der FMA und
den Staatskommissären führen sollen.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Haubner. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Frau Ministerin.
11.10
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!