Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 148. Sitzung / Seite 43

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In beiden Fällen ist die Erstellung der Bilanz, also jeweils die Bank an sich, gefährdet. Beide Fälle wurden erst Jahre später den zuständigen Aufsichtsorganen bekannt.  Die beiden Fälle blieben trotz der zahlreichen Instrumente der Bankenaufsicht – von der Innenrevision über den Aufsichtsrat, die Staatskommissäre, die Wirtschaftsprüfer, die Bankprüfer und schließlich die Finanzmarktaufsichtbehörde – bis zuletzt unentdeckt oder ohne wirksame Gegenmaßnahmen.

Es stellt sich daher die Frage, inwieweit das österreichische System der Banken­aufsicht in der Lage ist, eine funktionsfähige Aufsicht und damit einhergehend einen stabilen Finanzplatz mit all seinen positiven Effekten auf die Volkswirtschaft Öster­reichs zu gewährleisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzes­vorschlag betreffend die Verbesserung der Bankenaufsicht in Österreich vorzulegen. Um einen stabilen Banken- und Finanzplatz zu gewährleisten, soll der Gesetzes­vorschlag unter anderem folgende Bestimmungen beinhalten:

Für die Bestellung von Aufsichtsräten von Kreditinstituten soll eine der derzeitigen Bestimmung über die Prüfung von Bankgeschäftsleitern durch die FMA (§5 BWG) ähnliche Regelung getroffen werden.

Um die Unabhängigkeit der Abschluss- und Bankprüfer von den Eigentümern der Banken zu gewährleisten, sollen die Abschluss- und Bankprüfer entweder durch eine unabhängige dritte Stelle, beispielweise die FMA, bestellt oder eine externe Rotation über mehrjährige Perioden eingeführt werden. Zusätzlich ist die Berichtspflicht der Bankprüfer nach §63 BWG zu verschärfen, indem etwaige Risken früher an die FMA gemeldet werden müssen.

Die Effizienz der Kontrolleinrichtung der Staatskommissäre als Organe der FMA ist durch gesetzliche Einführung von Mindeststandards in der Qualifizierung, Mindest­standards in der Erfahrung im bankrelevanten Bereich und Mindeststandards in der fachbezogenen Weiterbildung zu stärken.

Der Personalstock der FMA muss sowohl qualitativ als auch quantitativ weiter verbessert werden, um deren Rolle als unabhängige und weisungsfreie Bankenaufsicht effektiv und effizient ausüben zu können.  Die FMA muss vor allem auch in der Lage sein, die interne Revision der Banken gemäß §42 BWG zu prüfen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften peinlichst genau zu verfolgen.

Es sind Maßnahmen zu setzen, die zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Institutionen der Bankenaufsicht insbesondere zwischen der OeNB, der FMA und den Staatskommissären führen sollen.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundes­ministerin Haubner. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Frau Ministerin.

 


11.10.36

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!


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