Einrichtung eines Fonds, um Betrieben billige Kredite zu ermöglichen.
Abschaffung der Mindest-Körperschaftsteuer.
Schaffung von 100 000 Kinderbetreuungsplätzen und 100 000 Ganztagsschulplätzen.
Anhebung der Pendlerpauschale um 15 Prozent und des Kilometergeldes auf 42 Cent pro Kilometer.
Gegenfinanzierung:
Abschaffung der Gruppenbesteuerung mit einem Volumen zwischen 600 und 700 Millionen Euro
Verwendung der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer mit einem Volumen von etwa 600 Millionen Euro
Bei den großen Kapitalgesellschaften mit Rekord-Gewinnen „ehrliche“ 25 Prozent Körperschaftsteuer einheben, womit ein Mehrertrag von zumindest 1,5 Milliarden Euro erzielbar wäre.
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Um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag, den ich hiemit eingebracht habe, möchte ich Sie bitten – es sei denn, Sie sind für die Beibehaltung der Mindest-Körperschaftsteuer, es sei denn, Sie sind weiterhin für uneingeschränkte steuerliche Förderung von Rekordgewinnern und Sie sind weiter dagegen, dass kleine und mittlere Betriebe eine Investitionsbegünstigung haben, und es sei denn, Sie sind dagegen, dass der Mittelstand 300 € bis 400 € an Sofortentlastung bekommt.
Ich wünsche Ihnen viel Glück beim Abstimmen dieses Antrages. Wir werden diesen Antrag mit Sicherheit nicht das letzte Mal eingebracht haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.17
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Matznetter eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Entlastung des Mittelstandes ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Matznetter und KollegInnen
betreffend Entlastung des Mittelstandes
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des
Finanzausschusses über den Antrag 829/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter
Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden -
KMU-Förderungsgesetz 2006 (1466 d.B.)
Das groß von Schüssel und Grasser seit Monaten
angekündigte KMU-Paket, das zunächst auch noch ein Mittelstandspaket sein
sollte, erschöpft sich im wesentlichen nunmehr auf zwei Mini-Maßnahmen:
Zum einen soll zur Stärkung ein Freibetrag für investierte Gewinne gewährt werden, d.h. ein Gewinnanteil von maximal 10 % soll dann steuerbefreit sein, wenn dieser Betrag in begünstigtes Anlagevermögen investiert wird, wobei die Begünstigung je Steuerpflichtigen mit 100.000 Euro pro Jahr begrenzt ist. Zum anderen wird die für die Steu-