Regierung befindlichen Sozialdemokratischen Partei, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es gibt innerhalb der Europäischen Union eine Verständigung, im Rahmen der Beschäftigungs- und Wachstumsstrategie die kleineren und mittleren Unternehmungen zu fördern. Der Beschäftigungsanteil der unselbständig Erwerbstätigen in der Europäischen Union beträgt in etwa 70 Prozent (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter), und man ist sich im Zusammenhang mit der KMU-Förderung der Bedeutung dieser Förderung für Wachstum und Beschäftigung bewusst. Dies ist insbesondere auch in Österreich festzustellen, denn diese Bundesregierung hat im Bewusstsein der Bedeutung eines dauerhaften Wirtschaftswachstums und einer entsprechenden Beschäftigung vom Beginn ihrer Regierungstätigkeit im Jahre 2000 an ihre Politik danach ausgerichtet: Wichtig ist eine Stärkung des Unternehmergeistes, eine Förderung der Umsetzung von innovativen Ideen im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit. Entsprechend ist diese Politik zu werten.
Die daraus resultierenden Maßnahmen – geschätzte Damen und Herren, Sie wissen es –: eine Steuerreform – die größte Steuerreform der Zweiten Republik –, Konjunkturpakete, Pakete für Wachstum und Beschäftigung, eine entsprechend gesteigerte Forschungsförderung, die mittlerweile rund 2,5 Prozent des BIP ausmacht, eine Lehrlingsoffensive, eine Betriebsgründungsoffensive, eine Kammerreform mit Einsparungen der Kammerbeiträge in Höhe von 30 Prozent, die Abschaffung der 13. Umsatzsteuer-Vorauszahlung, die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und eine Verkürzung der Verfahrensdauer – um hier einige der bereits gesetzten und umgesetzten Maßnahmen zu nennen.
Bei all diesen Maßnahmen – und das ist besonders wichtig, weil immer wieder die Forderung nach mehr erhoben wird – gab es und gibt es eines, das sehr, sehr wesentlich ist, nämlich die Stabilität der Staatsfinanzen, der öffentlichen Finanzen, die durch all diese Maßnahmen natürlich nicht gefährdet werden dürfen. Es handelt sich also um eine, wie ich meine, sehr fokussierte Vorgangsweise. Die Auswirkungen sind positiv, die Zuversicht der Unternehmungen steigt.
Durch das KMU-Förderungsgesetz 2006 erfolgt nun eine Stärkung der über 300 000 Einnahmen-Ausgaben-Rechner in Österreich. Gewinnanteile von maximal 10 Prozent werden von der Steuer befreit, wenn eine Investition in begünstigtes Anlagevermögen stattfindet. Die Folge ist positiv: Dieser Gewinnanteil bleibt steuerfrei, die Unternehmer haben mehr Geld, es erfolgt ein Anreiz zur Investition.
Geschätzte Damen und Herren! Die Wirksamkeit dieser heute zu beschließenden Maßnahme wird im Jahr 2007 gegeben sein. Es ist ein weiterer wichtiger, richtiger, konsequenter Schritt für weiteres Wachstum, weiteren Beschäftigungszuwachs, für eine weitere Verbesserung der Wettbewerbssituation in einem globalen Umfeld.
Ich sage Ihnen abschließend: Wirtschaftsfreundlichkeit,
geschätzte Damen und Herren, zahlt sich aus! (Beifall bei den
Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Herr Bundesminister Mag. Grasser zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
12.08
Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Diese Bundesregierung steht für Entlastung. Wir können für uns in Anspruch nehmen, dass wir mit der großen Steuerreform 2004/2005 wirklich eine Zäsur in der österreichischen Steuerpolitik insofern geschafft haben, als man über Jahrzehnte gesehen hatte, dass Österreich