Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 59

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winne gegeben hat, und Verluste kann man bekanntlich nicht an die Steuerzahler aus­schütten. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Wir sagen: Wir nehmen die Gewinne erfolgreich agierender Unternehmen, um in For­schung und Entwicklung zu investieren, in die Bildung zu investieren, eine Forschungs­anleihe zu finanzieren. Das ist eine kluge Politik für wettbewerbsfähige Unterneh­men. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

12.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hoscher zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.21.48

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Wie es sich für einen Tourismus- und Freizeitwirtschaftssprecher wie mich gehört, bin ich viel unterwegs: vom Bodensee bis zum Neusiedlersee. Ich kann jetzt nur für meine Branche sprechen – immerhin auch rund 80 000 KMUs –, aber mir ist kein einziges un­tergekommen, das die Gruppenbesteuerung in Anspruch nimmt. Möglicherweise ent­springt das auch einer Studie des IHS. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Das ist das Problem mit theoretischen Wirtschaftsstudien. Ich glaube schon, dass diese Stu­dien eine große Entlastung der Steuerreform, etwa durch die Halbsatzbesteuerung der nicht entnommenen Gewinne, für die KMUs beschreiben. Zumindest in meiner Bran­che ist die Entlastung aber mitnichten angekommen.

Es steht, so denke ich, außer Zweifel, dass die österreichische Wirtschaftsstruktur ins­besondere von diesen Unternehmen, den KMUs, geprägt ist und diese insbesondere auch deswegen von Bedeutung sind, weil sie einen sehr hohen Anteil zur Beschäfti­gungsentwicklung leisten. Rund 70 Prozent der Arbeitsplätze werden von KMUs ge­schaffen, und daher ist es auch sehr wichtig, dass gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten diese Unternehmen einen stabilisierenden Faktor für die Wirtschaft darstellen und insbesondere der Regionalausgleich eine große Bedeutung hat.

Deshalb sind natürlich Entlastungen in diesem Bereich besonders wichtig. Ich verhehle nicht, dass auch dieses Gesetz unter Umständen eine gewisse Entlastung bringen wird. Man kann darüber streiten, wie groß oder wie klein diese sein wird. In Abwand­lung eine bekannten Zitates würde ich fast sagen: Möglicherweise ist es ein großer Schritt für die Regierungsparteien, aber ein kleiner Schritt für die KMUs. – Ein kleiner Schritt vorwärts ist aber immer noch besser als zwei Schritte zurück, die wir sonst im­mer gewohnt waren. (Beifall bei der SPÖ.)

Insbesondere muss man sich auch den Bereich der Investitionstätigkeit und die Be­reiche der Eigenkapitalausstattung ansehen. Gerade im Tourismus ist diese sehr schlecht, wie wir wissen. Ich erinnere nur daran, dass ein großer Teil der Betriebe mit weniger als 1 Million € Jahresumsatz sogar eine negative Eigenkapitaldeckung hat. Das heißt, alle Initiativen, die hier ernsthaft gesetzt werden, sind natürlich zu begrüßen. Ich verhehle – wie gesagt – nicht, dass dieses KMU-Förderungsgesetz ein kleiner Schritt in diese Richtung zu sein scheint. Wir werden diesem natürlich auch zustim­men.

Ich möchte noch auf ein oder zwei Details eingehen. Meiner Ansicht nach ist es sinn­voll, dass im Bereich der begünstigt angeschafften Wirtschaftsgüter eine Behaltedauer festgelegt wird, nämlich von vier Jahren. Gleichzeitig – das erscheint mir aber sehr we­sentlich – wird eine Nachversteuerung nicht automatisch eintreten, wenn die Betriebe übertragen werden. Gerade bei den KMUs haben wir in den nächsten Jahren tausende Betriebsübergaben anstehen, sodass das auch von wesentlicher Bedeutung ist.

 


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