Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen
Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit.
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.
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Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses in 1465 der Beilagen.
Im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Der Ausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft, ÖIAG-Gesetz 2000, geändert wird, zu wiederholen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Ausschussantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Damit hat der Nationalrat gemäß Artikel 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.
Bericht des
Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1357 d.B.): Bundesgesetz,
mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (1464 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen damit in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jakob Auer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
12.54
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleichzeitig auch einen herzlichen Gruß (in Richtung Galerie) der Verbandsspitze des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, und ich darf hier stellvertretend Herrn Präsidenten Landesbranddirektor Ing. Manfred Seidl namentlich erwähnen und Sie alle herzlich bei uns begrüßen! (Allgemeiner Beifall.)
Meine Damen und Herren, wir beschließen heute eine Änderung des Katastrophenfondsgesetzes, womit das gesetzlich festgemacht wird, was in guten Vorgesprächen zwischen der Bundesfeuerwehrspitze einerseits und dem Herrn Bundesminister für Finanzen andererseits fixiert wurde.
Damit – soweit ich weiß, wird diese Zustimmung einstimmig erfolgen – wird aber auch die Anerkennung dessen zum Ausdruck gebracht, was die Feuerwehren wirklich Großartiges leisten.
Es wird Finanzierungssicherheit, es wird Planbarkeit gegeben und damit letztlich auch ein mehrjähriges Beschaffungsprogramm möglich sein. Dafür sind die Feuerwehren