Die
Bundesregierung wird ferner aufgefordert, durch geeignete Schritte auch für die
EU-Konformität dieser Regelung zu sorgen.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Auch der Entschließungsantrag betreffend Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen und Ausgleich für DienstgeberInnen von freiwilligen KatastrophenhelferInnen ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gaßner, Kaipel, Marianne Hagenhofer,
Dr. Bauer und KollegInnen betreffend Dienstfreistellung für freiwillige
HelferInnen bei Katastrophen und Ausgleich für DienstgeberInnen von
freiwilligen KatastrophenhelferInnen, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (1357 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (1464 d.B.)
Freiwillige und ehrenamtliche HelferInnen, wie Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehren, von Rettungsorganisationen, der Bergwacht, der
Bergrettung, u.s.w. – leisten in Katastrophenfällen wertvolle Dienste für
die Menschen. Ohne sie könnte in vielen Fällen nicht so rasch Hilfe geleistet
werden und die Auswirkungen von Katastrophen (Schadensereignissen) wären noch
viel schlimmer.
Die Bedeutung der Freiwilligen und ehrenamtlichen
KatastrophenhelferInnen findet im Arbeits- und Dienstrecht allerdings keine
Entsprechung. Weder im öffentlichen Dienst noch im Bereich der
privatrechtlichen Dienstverhältnisse gibt es einen expliziten Rechtsanspruch
auf Dienstfreistellung. Das heißt, es liegt zum größten Teil im Ermessen der
ArbeitgeberInnen, ob MitarbeiterInnen im Katastrophenfall freiwillig mithelfen
können.
Es ist aber auch nicht einsehbar, dass kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) für den Entfall die ihnen durch das Fernbleiben der
MitarbeiterInnen entsteht, aufkommen müssen.
Es ist daher dringend notwendig klare gesetzliche
Regelungen zu schaffen, um den freiwilligen und ehrenamtlichen HelferInnen in
Katastrophenfällen für die Dauer ihres Einsatzes inklusive einer angemessenen
Ruhezeit Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung zu gewähren. Gleichzeitig
soll den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen ein finanzieller
Ausgleich für das Fernbleiben ihrer Mitarbeiter in einem Einsatzfall gewährt
werden.
Die Notwendigkeit der Mithilfe von Freiwilligen und
ehrenamtlichen HelferInnen wird von keiner politischen oder gesellschaftlich
Gruppe bestritten. Dieser breite Konsens soll in der beantragten Änderung des
Arbeitsrechts und des Dienstrechtes auf Bundes- und Landesebene seinen
Niederschlag finden und damit die Wertschätzung und Anerkennung für die
geleistete Arbeit auch zum Ausdruck gebracht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der alle arbeits- und sozialrechtlichen Nachteile für