Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 73

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Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, durch geeignete Schritte auch für die EU-Konformität dieser Regelung zu sorgen.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Auch der Entschließungsantrag betreffend Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen und Ausgleich für Dienst­geberInnen von freiwilligen KatastrophenhelferInnen ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gaßner, Kaipel, Marianne Hagenhofer, Dr. Bauer und KollegInnen betreffend Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen und Ausgleich für DienstgeberInnen von freiwilligen KatastrophenhelferInnen, eingebracht im Zuge der Debatte zum  Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1357 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (1464 d.B.)

Freiwillige und ehrenamtliche HelferInnen, wie Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, von Rettungsorganisationen, der Bergwacht, der Bergrettung, u.s.w. – leisten in Kata­strophenfällen wertvolle Dienste für die Menschen. Ohne sie könnte in vielen Fällen nicht so rasch Hilfe geleistet werden und die Auswirkungen von Katastrophen (Scha­densereignissen) wären noch viel schlimmer.

Die Bedeutung der Freiwilligen und ehrenamtlichen KatastrophenhelferInnen findet im Arbeits- und Dienstrecht allerdings keine Entsprechung. Weder im öffentlichen Dienst noch im Bereich der privatrechtlichen Dienstverhältnisse gibt es einen expliziten Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung. Das heißt, es liegt zum größten Teil im Ermes­sen der ArbeitgeberInnen, ob MitarbeiterInnen im Katastrophenfall freiwillig mithelfen können.

Es ist aber auch nicht einsehbar, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für den Entfall die ihnen durch das Fernbleiben der MitarbeiterInnen entsteht, aufkommen müssen.

Es ist daher dringend notwendig klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, um den freiwilligen und ehrenamtlichen HelferInnen in Katastrophenfällen für die Dauer ihres Einsatzes inklusive einer angemessenen Ruhezeit Dienstfreistellung unter Entgeltfort­zahlung zu gewähren. Gleichzeitig soll den betroffenen kleinen und mittleren Unterneh­men ein finanzieller Ausgleich für das Fernbleiben ihrer Mitarbeiter in einem Einsatzfall gewährt werden.

Die Notwendigkeit der Mithilfe von Freiwilligen und ehrenamtlichen HelferInnen wird von keiner politischen oder gesellschaftlich Gruppe bestritten. Dieser breite Konsens soll in der beantragten Änderung des Arbeitsrechts und des Dienstrechtes auf Bundes- und Landesebene seinen Niederschlag finden und damit die Wertschätzung und Aner­kennung für die geleistete Arbeit auch zum Ausdruck gebracht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regie­rungsvorlage zu übermitteln, mit der alle arbeits- und sozialrechtlichen Nachteile für


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