Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wöginger zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
13.24
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Als aktives Feuerwehrmitglied ist es mir ein Anliegen, noch kurz zu dieser positiven Änderung im Katastrophenfondsgesetz Stellung zu nehmen. Die Feuerwehren bieten eine bestens organisierte Einsatzorganisation für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Es wird kompetent und rasch Hilfe in ausreichendem Ausmaß bei den verschiedensten Einsätzen sowie in Krisen- und Katastrophenfällen geleistet. Mit dieser Gesetzesänderung wird die finanzielle Planung für die Feuerwehren abgesichert.
Bis zum Jahre 2008 werden durch den Katastrophenschutzfonds jährlich 90 Millionen € für die Feuerwehren aus Mitteln des Bundes zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2006 waren es noch 66,7 Millionen €. Wir unterstützen dadurch die Feuerwehren in ihren Beschaffungs- und Finanzierungsplänen. Betrachtet man allein das Bundesland Oberösterreich, wo in den kommenden Jahren mehr als 150 Um- und Neubauten von Feuerwehrhäusern und die Anschaffung von zirka 170 Einsatzfahrzeugen fixiert beziehungsweise geplant sind, bedeutet dies eine wesentliche Steigerung der Planungssicherheit. Oberösterreichweit werden pro Jahr in Summe 20 € pro Kopf für die Feuerwehren ausgegeben. Auch diese Zahl beweist, dass Bund, Ländern und Gemeinden die Feuerwehren und das damit verbundene öffentliche Leben unverzichtbar und etwas wert sind.
Als Mitglied des Freiwilligenrates möchte ich noch kurz auf die Forderung nach einem generellen Anspruch auf Dienst- beziehungsweise Arbeitsfreistellung mit Entgeltfortzahlungsanspruch eingehen. Das Ehrenamt und die Freiwilligkeit sind die Stützen unserer Bürgergesellschaft, die wir auch in Zukunft unbedingt brauchen. (Beifall bei der ÖVP.)
Deshalb müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden – da stimmen wir zu –, aber diese hohe Freiwilligkeit muss auch in Zukunft möglich sein. Ich erinnere nur als Beispiel an die bereits umgesetzte Unfallversicherung im Katastrophenfall. Es ist aber auch wichtig, in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass hier keine voreiligen, unüberlegten Änderungen herbeigeführt werden sollten, die sogar zum Nachteil für die Freiwilligen werden könnten. Gesetzliche Ansprüche wie Freistellungen, Entgeltfortzahlung durch Dienstgeber und so weiter vermindern und gefährden die Beschäftigungschancen von Freiwilligen, und das wollen wir nicht. Bei den letzten Naturkatastrophen hat das Zusammenspiel zwischen freiwilligen Helfern und ihren Dienstgebern sehr gut funktioniert, und das sollte man nicht mit überzogenen Forderungen gefährden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)
Unserer Ansicht nach wären gute Vorschläge und erste denkbare Schritte: eine Art von Karenztagen im Katastrophenfall, Freiwillige in Gemeinden bevorzugt einzustellen und die Fortbildungskosten wie Diäten und Kilometergelder von Freiwilligen steuerlich absetzbar zu machen. Das wäre unser Zugang in dieser Angelegenheit. Uns ist dabei aber wichtig – und das zum Schluss, meine sehr geehrten Damen und Herren –, dass das gemeinsam mit den Ländern und den Sozialpartnern auf breiter Basis ausverhandelt wird, weil es nur so möglich ist, zu einem positiven Ergebnis im Sinne unserer freiwilligen Helferinnen und Helfer zu kommen. Und das wollen wir! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)
13.27