Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 80

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wögin­ger zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.24.11

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Als aktives Feuerwehrmitglied ist es mir ein Anliegen, noch kurz zu dieser positiven Änderung im Katastrophenfondsgesetz Stellung zu nehmen. Die Feuerwehren bieten eine bestens organisierte Einsatzorganisation für die Sicher­heit unserer Bevölkerung. Es wird kompetent und rasch Hilfe in ausreichendem Aus­maß bei den verschiedensten Einsätzen sowie in Krisen- und Katastrophenfällen ge­leistet. Mit dieser Gesetzesänderung wird die finanzielle Planung für die Feuerwehren abgesichert.

Bis zum Jahre 2008 werden durch den Katastrophenschutzfonds jährlich 90 Millionen € für die Feuerwehren aus Mitteln des Bundes zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2006 wa­ren es noch 66,7 Millionen €. Wir unterstützen dadurch die Feuerwehren in ihren Be­schaffungs- und Finanzierungsplänen. Betrachtet man allein das Bundesland Oberös­terreich, wo in den kommenden Jahren mehr als 150 Um- und Neubauten von Feuer­wehrhäusern und die Anschaffung von zirka 170 Einsatzfahrzeugen fixiert beziehungs­weise geplant sind, bedeutet dies eine wesentliche Steigerung der Planungssicherheit. Oberösterreichweit werden pro Jahr in Summe 20 € pro Kopf für die Feuerwehren ausgegeben. Auch diese Zahl beweist, dass Bund, Ländern und Gemeinden die Feuer­wehren und das damit verbundene öffentliche Leben unverzichtbar und etwas wert sind.

Als Mitglied des Freiwilligenrates möchte ich noch kurz auf die Forderung nach einem generellen Anspruch auf Dienst- beziehungsweise Arbeitsfreistellung mit Entgeltfort­zahlungsanspruch eingehen. Das Ehrenamt und die Freiwilligkeit sind die Stützen un­serer Bürgergesellschaft, die wir auch in Zukunft unbedingt brauchen. (Beifall bei der ÖVP.)

Deshalb müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden – da stimmen wir zu –, aber diese hohe Freiwilligkeit muss auch in Zukunft möglich sein. Ich erinnere nur als Bei­spiel an die bereits umgesetzte Unfallversicherung im Katastrophenfall. Es ist aber auch wichtig, in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass hier keine voreiligen, un­überlegten Änderungen herbeigeführt werden sollten, die sogar zum Nachteil für die Freiwilligen werden könnten. Gesetzliche Ansprüche wie Freistellungen, Entgeltfortzah­lung durch Dienstgeber und so weiter vermindern und gefährden die Beschäftigungs­chancen von Freiwilligen, und das wollen wir nicht. Bei den letzten Naturkatastrophen hat das Zusammenspiel zwischen freiwilligen Helfern und ihren Dienstgebern sehr gut funktioniert, und das sollte man nicht mit überzogenen Forderungen gefährden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Frei­heitlichen – BZÖ.)

Unserer Ansicht nach wären gute Vorschläge und erste denkbare Schritte: eine Art von Karenztagen im Katastrophenfall, Freiwillige in Gemeinden bevorzugt einzustellen und die Fortbildungskosten wie Diäten und Kilometergelder von Freiwilligen steuerlich ab­setzbar zu machen. Das wäre unser Zugang in dieser Angelegenheit. Uns ist dabei aber wichtig – und das zum Schluss, meine sehr geehrten Damen und Herren –, dass das gemeinsam mit den Ländern und den Sozialpartnern auf breiter Basis ausverhan­delt wird, weil es nur so möglich ist, zu einem positiven Ergebnis im Sinne unserer frei­willigen Helferinnen und Helfer zu kommen. Und das wollen wir! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

13.27

 


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